Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland hat am 10.08.2023 u.a. weitere Entgelterhöhungen, eine Inflationsausgleichsprämie und einen zusätzlichen Urlaubstag beschlossen. Darüber informierte die Arbeitnehmer:innenseite in einem Beitrag übereinstimmend mit dem Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD).
Lineare Entgelterhöhung und Inflationsausgleich in 2024
Nachdem die Entgelte zuletzt am 01.01.2023 um 5,2% gestiegen waren, wurde nun ein weiterer Anstieg für den 01.07.2024 vereinbart. Auch hier sollen die Entgelte wieder um 5,2% erhöht werden. Zudem wurde ein Inflationsausgleich in Höhe von 3000€ (Teilzeitkräfte anteilig des Teilzeitfaktors) in 2024 vereinbart. Diese soll in monatlichen Teilbeträgen von je 200€ in 2024 ausgezahlt werden. Bis April 2024 kommt zudem eine Sonderzahlung von 600€ dazu, um den Betrag von 3000€ zu erreichen.
Mehr Urlaub schon ab 2023
Schon in 2023 wirksam ist die Erhöhung der Urlaubstage um einen Tag. Somit erhalten Mitarbeitende in den AVR DD nun 31 Urlaubstage im Jahr. Der Arbeitgeberverband sieht diese Erhöhung kritisch, wie Dietmar Prexl (VdDD-Vorstandsmitglied) in der Pressemitteilung äußert: „Die Einführung des zusätzlichen Urlaubstages widerspricht den Forderungen weitere Arbeitsverdichtung zu vermeiden und ist angesichts des schon jetzt bestehenden Personalmangels kritisch zu sehen.“
Die sich aus dieser Aussage ergebende Logik ist arbeitnehmer:innenunfreundlich. Herr Prexl versucht hier zu suggerieren, dass die Arbeitnehmer:innen eine Verantwortung für den Personalmangel haben. Ein Urlaubstag ist allerdings ein Element der Entlastung, die alle Arbeitnehmer:innen dringend nötig haben. Was würde er wohl vorschlagen, sollte sich der Personalmangel noch verschärfen? Eine Streichung von Urlaubstagen? Es ist offensichtlich, dass wir dieser Argumentation nicht zustimmen können.
Sonderregelungen für Ärzt:innen
Für Ärzt:innen wurde eine abweichende Regelung getroffen, die sich nach Angaben der Verhandlungsparteien am Tarifvertrag der kommunalen Krankenhäuser orientiert. Demnach steigen für Ärzt:innen die Entgelte schon rückwirkend zum 01.07.2023 um 4,8% und am 01.04.2024 um weitere 4%. Steigen werden auch die Bereitschaftsdienstentgelte und der Einsatzzuschlag im Rettungsdienst. Zudem wurde auch eine abweichende Inflationsausgleichszahlung vereinbart. Die Ärzt:innen erhalten mit der Abrechnung August, spätestens September und der Abrechnung Januar 2024 eine Einmalzahlung in Höhe von jeweils 1250€. Auch diese Prämie wird anteilig des Teilzeitfaktors reduziert.
Der Beitrag der Arbeitnehmer:innen der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland ist hier zu finden.
Die Pressemitteilung des Verbands diakonischer Dienstgeber in Deutschland lässt sich hier einsehen.