Die Mitarbeitervertretungen in der Diakonie üben Kritik an der Novelle des Mitarbeitervertretungsgesetzes. Der Beschluss der EKD-Synode vom 5. Dezember benachteilige die Interessenvertretungen der Diakonie-Beschäftigten. Dies erklärte Ralf Hubert, Vorsitzender der Bundeskonferenz (Buko) der Gesamtausschüsse und Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen, am 22. Dezember in Münster.
Reformwille fehlt
Nach Auffassung der Bundeskonferenz sehe die Novelle zwar wenige Klarstellungen und Verbesserungen vor. Aber, so die Buko: „Die Verschlechterungen wiegen schwer.“ So würden die Rechte der Mitarbeitervertretungen eingeschränkt, insgesamt sei die Wahrnehmung der Aufgaben der Mitarbeitervertretungen erschwert worden.
Der EKD-Synode habe ein echter Reformwille gefehlt. Statt eine Angleichung der Rechte der Mitarbeitervertretungen in diakonischen Unternehmen an die Rechte von Betriebsräten vorzunehmen, bleibe das Mitarbeitervertretungsgesetz ein arbeitgeberorientiertes Gesetz.
Buko-Vorsitzender Hubert sieht nun die Politik gefordert, über eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes dafür zu sorgen, dass in diakonischen Unternehmen mindestens die Rechte gelten wie in privatwirtschaftlichen Betrieben. Die Buko fordere von der Ampel eine entsprechende Reform des Betriebsverfassungsgesetzes.
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