Entgeltniveaus im Gesundheitswesen

In Einrichtungen des Gesundheitswesens kommen unterschiedliche Entgeltniveaus zum Tragen. Diese variieren nach Art der Einrichtung, des dienstleistenden Angebots und der Berufsgruppe der Beschäftigten. Die Entgeltniveaus werden durch individualrechtliche Arbeitsverträge, Arbeitsvertragsrichtlinien oder bestenfalls Tarifverträge festgelegt.

Der gesetzliche Mindestlohn

Das vereinbarte Entgeltniveau darf den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten. Dieser liegt derzeit bei 12,82€ brutto pro Stunde.
Die Bundesregierung hat eine schrittweise Erhöhung beschlossen: Zum 1. Januar 2026 steigt der Mindestlohn auf 13,90 € und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 € brutto pro Stunde. Die Höhe des Mindestlohns wird durch die Mindestlohnkommission vorgeschlagen und durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung festgelegt.

Der Pflegemindestlohn

Der Pflegemindestlohn gilt für alle Beschäftigten in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, die überwiegend pflegerische Tätigkeiten übernehmen. Ausgenommen sind unter anderem Ehrenamtliche, Auszubildende, Praktikanten, Schüler sowie Personen, die Tätigkeiten ohne pflegerischen Schwerpunkt ausüben.
Der Pflegemindestlohn wird nach Qualifikationsstufen gestaffelt. Seit dem 1. Juli 2025 gelten folgende Sätze pro Stunde: 16,10€ für Pflegehilfskräfte, 17,35€ für qualifizierte Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung und 20,50€ für Pflegefachkräfte.

Das Tariftreuegesetz mit dem regional üblichen Entgeltniveau in der Pflege

Das Tariftreuegesetz in der Pflege verpflichtet Pflegeeinrichtungen, ihre Beschäftigten nach Tariflohn oder einem vergleichbar hohen Lohn zu bezahlen, um eine Zulassung für Leistungen der Pflegekassen zu erhalten. Das regional übliche Entgeltniveau ist ein Richtwert, der sich aus verschiedenen Tarifverträgen und Vergütungsvereinbarungen zusammensetzt.

Das regional übliche Entgeltniveau für Pflegekräfte steigt ab dem 1. Januar 2026. Die genauen Werte werden von den Bundesländern festgelegt, aber die bundesweite durchschnittliche Stundenerhöhung liegt für Pflegehilfskräfte (ungelernt) bei 6,63 Prozent auf durchschnittlich 20,23€ pro Stunde, für Pflegefachassistenten bei 7,22 Prozent auf durchschnittlich 22,27€ und für Pflegefachkräfte bei 5,96 Prozent auf durchschnittlich 26,96€. Hamburg weist das höchste Durchschnittsgehalt auf, Bremen liegt bei den Steigerungen vorn.
In Niedersachsen beträgt das durchschnittliche regionale Entgeltniveau aktuell für Pflegehilfskräfte bei 20,23€, für Pflegefachassistenten bei 22,16€ und für Pflegefachkräfte bei 26,68€.
Übersicht gibt die AOK >> Bundesweite Übersicht der regional üblichen Entgeltniveaus

Für die Berechnung des regional üblichen Entgeltniveaus wird das Grundgehalt (Stundenlohn) mit den variablen, pflegetypischen Zulagen und Zuschlägen kombiniert. Damit diakonische Einrichtungen wettbewerbsfähig bleiben können, sollten angemessene Vereinbarungen zu Entgeltsteigerungen bei den aktuellen Verhandlungen des Tarifvertrags der Diakonie Niedersachsen TV DN, erzielt werden.