Kategorie: Themen

Dienstgemeinschaft auf dem Prüfstand

Die Evangelischen Kirchen in Niedersachsen wollen zum Jahreswechsel das Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD (MVG.EKD) übernehmen und das bisherige ersetzen. Für mehr als 300 Niedersächsischen Mitarbeitervertretungen (MAV) bedeutet dies eine Schlechterstellung.
Das MVG.EKD bleibt im Verfahren der Mitbestimmung u.a. durch strikte Formalisierung weit hinter dem Betriebsverfassungsgesetz bzw. dem Personalvertretungsgesetzen zurück.

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Scharfe Kritik an Beschlüssen der ARK.DD

Mit einer Resolution hat die „Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften und Gesamtausschüsse“ (BUKO) die aktuellen Beschlüsse der ARK.DD scharf kritisiert. So würde durch die unterschiedlichen Entgeltsteigerungen die Schere zwischen den unteren und den oberen Lohngruppen überproportional weiter geöffnet. Zudem würden durch die Einführung einer verpflichtenden Dienstbereitschaft, Einschränkungen in der Freizeitplanung der Mitarbeitenden vorgenommen.

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Wird kirchliches Kollektivrecht geschreddert ?

Das Mitarbeitervertretungsgesetz der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen (MVG-K) soll durch das Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD (MVG.EKD) abgelöst werden.
Im Zuge des geplanten Wechsels sollen Verschlechterungen vorgenommen werden. Dies betrifft z.B. die Besetzung von betrieblichen Einigungsstellen, die Aufgaben und Ausstattung der Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (agmav) und den Ausschluss der Öffentlichkeit beim Kirchengericht.

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