Die evangelische Nordkirche ist auf dem Weg zu einem einheitlichen Arbeitsrecht. Die Kirchen seien rechtlich verpflichtet, die Gewerkschaften angemessen bei den Verhandlungen über Gehälter und Urlaub zu beteiligen, sagte Landesbischof Gerhard Ulrich am Donnerstag vor der Landessynode in Lübeck-Travemünde.
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ACK – Klausel – Bayerische Mitarbeitervertreter fordern Öffnung der Diakonie
Die Mitarbeitervertretung der Diakonie Bayern unterstützt den Vorstoß führender Diakonie-Vertreter, das evangelische Sozialwerk auch für nichtchristliche Arbeitnehmer zu öffnen. Die Beschäftigung von Mitgliedern anderer Religionen und „generell für Nichtchristen“ sei ein Schritt in Richtung mehr Weltoffenheit und Toleranz, betonte der […]
WeiterlesenKabinett beschließt Pflegekammer
Landesregierung startet Gesetzgebung Das Kabinett hat am gestrigen Dienstag die Einführung einer Pflegekammer beschlossen. Mit diesem äußerst umstrittenen Vorhaben soll ein Selbstverwaltungsorgan, das sich um die Weiterbildung und Berufsordnung in der Pflege kümmern soll, geschaffen werden. Dies stößt jedoch […]
WeiterlesenACK Klausel: Diakoniechef für nichtchristliche Diakoniebeschäftigte
Der bayerische Diakoniepräsident Michael Bammessel hat sich dafür ausgesprochen, in Zukunft auch nichtchristliche Mitarbeiter in der Diakonie zu beschäftigen. In seinem Videoblog im sozialen Netzwerk Facebook erklärte Bammessel am 2. Februar, er sei für eine „gewisse Öffnung“. Derzeit gilt in […]
WeiterlesenBsirske kritisiert Arbeitsvertragsrichtlinien
Tarifverträge bieten besseren Schutz Tarifverträge schützen besser als jede AVR! Diese Aussage traf ver.di-Chef Frank Bsirske in einem Gespräch mit der Fachzeitschrift „Wohlfahrt intern“. In der Februar-Ausgabe erklärt er, dass die Regelungsautonomie des Dritten Weges zu Verschlechterungen im Lohnniveau der […]
WeiterlesenBAG: Dank für Information ist keine Zustimmung
Kirchliche Arbeitgeber dürfen Beschäftigte erst nach Abschluss des Mitbestimmungsverfahrens kündigen. Hat die Mitarbeitervertretung (MAV) nach dem Hinweis auf eine beabsichtigte Kündigung lediglich erklärt, „für einen weiteren Austausch zur Verfügung“ zu stehen, stellt dies noch keine Zustimmung zur Entlassung des Arbeitnehmers […]
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