Im März 2024 waren rund 39.000 Leiharbeitnehmer in Pflegeberufen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das waren zehn Prozent weniger als ein Jahr zuvor, teilte der Bundestag am Mittwoch in Berlin mit. Die Angaben kommen von der Bundesagentur für Arbeit und entstammen der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Unionsfraktion.
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35 Jahre Medizinischer Dienst
Der Medizinische Dienst (MD) bzw. vormals der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) feiert sein 35jähriges Bestehen. Der Medizinische Dienst ist der sozialmedizinische und pflegefachliche Beratungs- und Begutachtungsdienst des Systems der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Bundesweit untergliedert in 15 Medizinische Dienste […]
WeiterlesenTrauer um ehemaliges Vorstandsmitglied Thomas Schwalm
Ein Nachruf Am 26.10.2024 verstarb viel zu früh unser langjähriger Kollege, Mitstreiter und Weggefährte Thomas Schwalm. Bis zu seiner Berentung war er jahrzehntelang das Gesicht der Oldenburger agmav und jahrelang Mitglied der agmav Niedersachsen. Er arbeitete im Diakonischen Werk Oldenburg, […]
WeiterlesenKGH: Verzicht auf Mitbestimmungsrechte nicht möglich
Der Mitarbeitervertretung stehen im Rahmen ihrer Aufgaben eine Vielzahl an Mitbestimmungsrechten zu. Die schiere Menge der Fälle kann, je nach Größe und Arbeitsweise des Gremiums, durchaus sehr herausfordernd sein. Nun hat der Kirchengerichtshof festgestellt: ein Verzicht auf Mitbestimmungsrechte ist nicht möglich.
WeiterlesenWohnungsmangel – ein zunehmendes Problem
„Der Wohnungsmarkt ist angespannt“ äußern Immobilienexperten, einfacher gesagt besteht ein bundesweiter Wohnungsmangel. Insbesondere in den Großstädten ist bezahlbarer Wohnraum Mangelware und soziale Wohnangebote stehen nicht ausreichend zur Verfügung. Für die Träger der Wohnungsnotfallhilfen wird es immer schwieriger finanzierbaren Wohnraum für […]
WeiterlesenDatenschutzbeauftragte: Elektronische Patientenakte prüfen
Anfang 2025 geht für gesetzlich Krankenversicherte die neue elektronische Patientenakte (ePA) an den Start. Sie soll die Behandlung der Patient*innen verbessern und die Arzneimittelverschreibung sicherer machen. Derzeit verschicken die Krankenkassen Briefe an die Versicherten, in denen sie über die konkreten Neuerungen der ePA informieren. Besonders intensiv sollten die Versicherten sich dabei mit den Informationen zu ihren Widerspruchsmöglichkeiten beschäftigen, rät die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW, Bettina Gayk. Denn die seien kompliziert geraten – und beträfen auch besonders sensible Behandlungsdaten.
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