Die Proteste von Pflegekräften in Niedersachsen haben gewirkt: Im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2020, beschlossen vergangene Woche die Regierungsfraktionen im Landtag von Hannover, die Landespflegekammer beitragsfrei zu stellen. Bereits gezahlte Beiträge sollen zurückerstattet werden.
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Neuordnung des Mitarbeitervertretungsrechts in Niedersachsen
Die Landessynode der Ev.-luth. Landeskirche Hannover hat zum Abschluss ihrer Tagung am 29. November 2019 ein Kirchengesetz zur Neuordnung des Mitarbeitervertretungsrechts und der Gerichtsbarkeit in mitarbeitervertretungsrechtlichen Streitigkeiten beschlossen. Die Synoden der ev.-luth. Landeskirchen in Braunschweig, Schaumburg und Oldenburg hatten dies bereits eine Woche zuvor beschlossen. Dies berichtet der Diakonische Diensstgeberverband Niedersachsen (DDN).
WeiterlesenMitarbeitervertretungsrecht auf der Tagesordnung
Die Braunschweiger und Oldenburger Landessynoden tagen noch bis zum Wochenende in Goslar bzw. Rastede. Für heute steht dort u.a. das Thema „Kirchengesetz zur Neuordnung des Mitarbeitervertretungsrechts und der Gerichtsbarkeit in mitarbeitervertretungsrechtlichen Streitigkeiten“ auf der Tagesordnung.
WeiterlesenErfolgreiche Fachtagung
Die 18. Kasseler Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht ist gestern erfolgreich zu Ende gegangen. Rund 270 Tagungsgäste beschäftigten sich in Vorträgen, Workshops und Podiumsdiskussionen mit aktuellen Themen (nicht nur) kirchlicher Unternehmen.
WeiterlesenBundesweiter ver.di-Aktionstag in der Altenpflege
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ruft für den heutigen Buß- und Bettag Beschäftigte in der Altenpflege zu einem Aktionstag auf, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. „Altenpflege ist ein wunderbarer Beruf. Damit er attraktiver wird, braucht es gute Arbeitsbedingungen, vor allem mehr Personal und eine anständige Bezahlung“, sagte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand.
WeiterlesenDienstgemeinschaft auf dem Prüfstand
Die Evangelischen Kirchen in Niedersachsen wollen zum Jahreswechsel das Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD (MVG.EKD) übernehmen und das bisherige ersetzen. Für mehr als 300 Niedersächsischen Mitarbeitervertretungen (MAV) bedeutet dies eine Schlechterstellung.
Das MVG.EKD bleibt im Verfahren der Mitbestimmung u.a. durch strikte Formalisierung weit hinter dem Betriebsverfassungsgesetz bzw. dem Personalvertretungsgesetzen zurück.