Pflegeberufegesetz
Mit dem in 2017 beschlossenen Pflegeberufegesetz wurden die dreigeteilten Ausbildungen der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege als auch die Kinderkrankenpflege vereint. Seit dem 01.01.2020 besteht die generalistische Pflegeausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann.
Die drei Berufe wurden zusammengelegt um den Fachkräftemangel beheben oder zumindest abmildern zu können. Das Modell soll die Attraktivität des Pflegeberufs erhöhen und den Absolventen mehr Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt ermöglichen, so das Ziel des Gesetzes.
Positive Bilanz laut Theorie
Nach einem dritten Fachgespräch > Pflegeausbildung – gut aufgestellt für die Zukunft < zwischen ver.di und Dr. Tobias Viering, dem Leiter des Referats Pflegeberufe im Bundesministerium, wurde im Dezember letzten Jahres von einer positiven Entwicklung berichtet.
„Viele junge Menschen entscheiden sich gerade jetzt bewusst dafür, eine Ausbildung in der Pflege zu beginnen“, so ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler, „Wichtig ist, dass sie auf gute Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen treffen, damit sie dauerhaft im Beruf verbleiben.“
Die Bilanz im Praxischeck
Der Praxischeck widerspricht dieser positiven Bilanz, wie Berichte von Jugend- und Ausbildungsvertretern unterschiedlicher Klinikbetriebe belegen.
> Auszubildende werden aufgrund personeller Engpässe aus dem theoretischen Unterricht geholt oder an sieben Tagen der Woche beschäftigt.
> Die vorgeschriebene Praxisanleitung steht oft nur auf dem Papier, findet aber nicht entsprechend statt.
> Die 10 prozentige Praxisanleitung reicht nicht für eine gute Vorbereitung aus.
> Zu der geplanten Anleitung kommt die situationsbedingte Anleitung im Alltag.
Als Hauptgrund der Problematik bei der Umsetzung in der Pflegeausbildung wird der Personalmangel angesehen. Praxisanleiter sind überfordert durch die neuen Vorgaben und auch finanziell werden die Tätigkeiten nicht ausreichend honoriert.
Gefordert werden eine zeitlich ausreichende Planung und Einteilung inkl. der Vor- und Nachbereitung bzw. eine generelle Freistellung für die Zeit der Ausübung der Tätigkeit des Praxisanleiters. Zudem eine Überprüfung der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.
Dr. Viering betonte hierzu, „Statt einer Ausweitung müsse zunächst Ziel sein, die bestehende Vorgabe durchgängig in der Realität umzusetzen. Wenn auf fehlende Praxisanleiter:innen – oder auch Lehrkräfte für Pflegeberufe – hingewiesen werde, dann mache dies deutlich, dass zwischen den Erfordernissen des qualitativen und quantitativen Ausbildungsangebots eine Balance erforderlich sei.“
Die Ausbildungsumstellung benötigt Zeit und weißt Verbesserungspotenziale auf. „Das Ministerium, ver.di und die Interessenvertretungen werden weiter im Dialog bleiben und sich für gute Ausbildungsbedingungen einsetzten“, so der Vertreter des Ministeriums Dr. Viering.