Allgemeinverfügung: Wochenarbeitszeit bis zu 60 Stunden

Allgemeinverfügung der Niedersächsischen Landesregierung

Die Landesregierung erwartet einen starken Anstieg der Corona-Infektionszahlen in Niedersachsen. Das Landesgesundheitsamt geht davon aus, dass mittlerweile mehr als 85% aller Infektionsfälle auf die Omikronvariante zurückzuführen sind.

Um einer schwierigen Personalsituation in Bereichen der kritischen Infrastruktur entgegenzuwirken brachte die Landesregierung am 12.01.2022 eine Allgemeinverfügung zur Durchführung des Arbeitszeitgesetzes vor.

„Die Allgemeinverfügung soll mögliche Personalausfälle wegen Quarantäne-Anordnungen abfedern,“ so die Niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD), „die Verfügung ist vorerst bis zum 10.04.2022 befristet.“

Bereiche der kritischen Infrastruktur und Arbeitszeitgesetz

Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen:

> Alle Einrichtungen der Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen!

> Verkehrsbetriebe, sowie Betriebe für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit. Ebenso wie Energie-, Wasserversorgungs- und Abfallentsorgungsunternehmen.

Betroffen werden können aber auch Beschäftigte in der Lebensmittelverarbeitung und -einzelhandel, wenn das Infektionsgeschehen die Ausnahme erforderlich macht.

Die Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz bedeuten:

> Abweichend vom Arbeitszeitgesetz kann die zulässige tägliche Arbeitszeit auf maximal 12 Stunden pro Tag verlängert werden, wobei die wöchentliche Arbeitszeit 60 Stunden nicht überschreiten darf.

Die Verfügung gibt vor, dass eine Umsetzung nur bei einer nachweislichen Auswirkung auf das Betriebsgeschehen durch das Corona-Virus Anwendung findet.

! Wichtig zu beachten ist: Die Anordnung von Mehrarbeit und die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage ist weiterhin Mitbestimmungspflichtig und die Mitarbeitervertretungen sind hierzu anzuhören und einzubinden, sodass die Interessen der Beschäftigten auf diesem Wege gewahrt bleiben !

Völlig falsches Signal

Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund kritisierte die Regelung. „Der Personalmangel wird nicht geheilt, indem die verbleibenden Beschäftigen noch mehr an die Grenzen der eigenen Leistungsfähigkeit hinaus arbeiten“, warnte der Landesvorsitzende Hans Martin Wollenberg.

Ebenfalls die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di kritisierte den Schritt der Landesregierung. „Die Ausweitung der Höchstarbeitszeiten und damit die Aushöhlung des Arbeitsschutzes ist das völlig falsche Signal an die Pflege. Gerade in der aktuellen Situation bedarf es einer Entlastung der Pflegekräfte und keiner zusätzlichen Belastung,“ sagte David Matrai, Fachbereichsleiter Gesundheit und soziale Dienste. Weiterhin bekräftigte er, „Tarifverträge von ver.di und ihre Arbeitszeitregelungen gelten weiter und können auch durch die Verordnung nicht ausgehebelt werden.“