„Union Busting“
Der Fachbegriff „Union Busting“ kommt aus dem amerikanischen und bedeutet die systematische Bekämpfung, Unterdrückung und Sabotage von Arbeitnehmervertretungen.
Zum Vorgehen bei „Union Busting“ gehören legale als auch illegale Methoden wie z. B. ungenehmigte Ausspähungen, gezielte Diskreditierungen und ungerechtfertigte Kündigungen von Arbeitnehmervertretungsmitgliedern.
Das aus den USA stammende Modell hat zwischen 2000 – 2010 seinen Weg und seine Ausbreitung in Deutschland gefunden und wird vorrangig in der freien Wirtschaft gegen Betriebsräte, Vertrauensleute, aber auch gegen Gewerkschaften angewendet.
„Union Busting“ geht oft Hand in Hand mit Versuchen, eine Mitarbeiterschaft nach Kosten- und Effizienzgesichtspunkten zu optimieren und solche Arbeitnehmer:innen zu identifizieren und auszusondern, die im Raster der Unternehmensleitungen und ihrer Berater als zu teuer, zu langsam, unflexibel, unangepasst oder delinquent erscheinen.
Die Gewerkschaft ver.di gibt mit ihrem Artikel „Was kann gegen Union Busting getan werden“ Hilfestellung für Arbeitnehmervertretungen.
Konferenz in Bremen zum Thema „Union Busting“
Im Bremer DGB Haus fand am 05.04.22 eine Konferenz zum Thema „Union Busting“ statt, zu welcher ver.di gemeinsam mit der Bremer Arbeitnehmerkammer und dem evangelischen Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt (KDA) eingeladen hatte.
Eröffnet wurde die Konferenz durch den Bremer Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) mit den Worten:
„Behinderung der Betriebsratsarbeit ist kein Kavaliersdelikt“
Andres Bovenschulte verwies auf einen besonders krassen Fall der Behinderung der Betriebsratsarbeit im Altenpflegeunternehmen „Senioren Wohnpark Weser“. Es ging dabei um fristlose Kündigungen von zwei Betriebsrätinnen, Haus- und Kommunikationsverbote sowie Auslesung von Telefon- und Computerdaten. Die Betriebsrätinnen konnten inzwischen die Prozesse für sich entscheiden und wurden für Ihren Einsatz gelobt.
„In mitbestimmten Betrieben herrschen nicht nur bessere, gesündere und familienfreundlichere Arbeitsbedingungen, sie sind – das wissen wir aus Studien – auch erfolgreicher und zukunftsorientierter.“ so Bovenschulte.
Die Absicht der Bundesregierung und des Bundesarbeitsministers, mit neuen gesetzlichen Regelungen schärfer gegen Arbeitgeber vorzugehen, die die innerbetriebliche Mitbestimmung behindern begrüßte der Bürgermeister.
Die Beteiligung eines evangelischen Dienstes an der Konferenz, sowie Einzelfälle in diakonischen Einrichtungen zeigen auf, dass „Union Busting“ auch vor der Kirche und Mitarbeitervertretungen keinen Halt macht.
Bildrechte:
- Union Busting: agmav / DGB