Fast die Hälfte aller Arbeitnehmer:innen erhält Urlaubsgeld

Fast die Hälfte aller Arbeitnehmer:innen in Privatunternehmen, nämlich 46%, erhält Urlaubsgeld. Dies ergab eine Online-Befragung des Portals „Lohnspiegel.de“ der Hans-Böckler-Stiftung.

Bei Inflation ein wichtiger Lohnbestandteil

Insbesondere in den aktuellen Zeiten mit hohen Inflationsraten kann das Urlaubsgeld einen sehr wichtigen Bestandteil der Entlohnung darstellen. Durch die hohe finanzielle Belastung kommt vielen Arbeitnehmer:innen eine Sonderzahlung gerade recht.

Unterschiede bei tarifgebundenen Unternehmen

Dass 46% der Arbeitnehmer:innen Urlaubsgeld erhalten, klingt gut. Schaut man sich die obige Grafik mit den detaillierteren Angaben an, wird klar, dass es deutliche Unterschiede zwischen tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Unternehmen gibt. In den Unternehmen mit Tarifbindung bekommen 74% der Arbeitnehmer:innen Urlaubsgeld. Ohne Tarifbindung sind es hingegen weniger als die Hälfte, nämlich 36%. Dies zeigt: Tarifverträge sorgen für eine attraktivere Lohngestaltung. Auch zwischen größeren und kleineren Betrieben, Männern und Frauen und Betrieben in West- und Ostdeutschland existiert ein Gefälle.

Zu guter letzt spielt natürlich auch das Gehalt eine Rolle. Insbesondere im Niedriglohnsektor sinkt die Wahrscheinlichkeit auf Urlaubsgeld deutlich ab. So liegt die prozentuale Quote des Urlaubsgeldes bei unter 2300€ Bruttoverdienst nur noch bei 36%.

Diakonie Niedersachsen – kein Urlaubsgeld, aber Sonderzahlungen

Der Tarifvertrag Diakonie Niedersachsen enthält zwar kein ausdrückliches Urlaubsgeld, dafür aber eine jährlich im November zu zahlende Sonderzahlung. Hier können sich Arbeitnehmer:innen also sicher sein, einmal im Jahr einen Zusatzbetrag ausgezahlt zu bekommen, welcher in der Höhe auch noch nach Entgeltgruppen gestaffelt ist. Die niedrigen Entgeltgruppen bekommen hier einen höheren prozentualen Betrag.

Auch die oft angewandten AVR-DD enthalten eine Regelung zur Sonderzahlung. Diese ist jedoch in zwei Hälften aufgeteilt und die zweite Hälfte der Zahlung im Sommer (das umgangssprachliche „Urlaubsgeld“) ist abhängig vom betrieblichen Ergebnis und bleibt oft auf der Strecke oder wird nur anteilig gezahlt. Auch hier bewährt sich im direkten Vergleich der Tarifvertrag, da er die Zahlung nicht an ein positives Betriebsergebnis koppelt.

Wir können also feststellen, dass Sonderzahlungen in unseren Branchen üblich sind, das Engagement für Tarifverträge sich aber dennoch auszahlt.

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