Tarifvertrag Entlastung an den Unikliniken in NRW steht!

Nach 77 Streiktagen war es Mitte dieser Woche endlich soweit! Der Tarifvertrag Entlastung für die Beschäftigten der sechs Universitätskliniken in Nordrhein-Westfalen war in seinen Eckpunkten verhandelt und die Tarifkommission hatte dem Votum der Arbeitnehmer:innen entsprechend zugestimmt.

Entlastung gegen Widerstände erkämpft

Dass der Entlastungstarif nicht einfach vom Himmel fiel, wird schon deutlich, wenn man die hohe Anzahl an notwendigen Streiktagen betrachtet. Die Arbeitnehmer:innen mussten mit Hilfe der Gewerkschaft ver.di etliche Angriffe auf ihre Krankenhausbewegung abwehren. So wurde seitens der Kliniken gegen die Streiks geklagt, die Streikenden als verantwortungslos gegenüber den Patient:innen hingestellt und es wurde versucht, die Streikenden zu spalten. Alle diese Angriffe konnten dank des großen Zusammenhaltes abgewehrt werden, weshalb nun nach elf Wochen ein Ergebnis gefeiert werden kann.

Entlastung – aber wie konkret?

Konkret wird im neuen Tarifvertrag Entlastung, der ab dem 01.01.2023 gelten soll, zum Beispiel eine Mindestbesetzung für die Pflege in Abhängigkeit von der Patient:innenzahl festgelegt. Wird diese Mindestbesetzung unterschritten oder treten anderweitige Belastungen auf, erhalten die Arbeitnehmer:innen sog. „Belastungspunkte“. Für je 7 Belastungspunkte erhalten sie dann einen zusätzlichen freien Tag. So können im ersten Jahr bis zu 11, im zweiten Jahr bis zu 14 und im dritten Jahr bis zu 18 zusätzliche freie Tage generiert werden.

Stellenaufbau in Service, IT und Technik – Vorgaben für Auszubildende

Für die wichtigen Bereiche Service, IT und Technik konnte ein Stellenaufbau von 30 Vollzeitstellen pro Klinik verhandelt werden. Mit dieser Regelung zeigt sich der ver.di-Verhandlungsführer Heinz Rech nicht gänzlich zufrieden: „Das ist bitter und hat in den Belegschaften zu vielen Diskussionen geführt. Insbesondere für die Düsseldorfer Uniklinik ist der Stellenaufbau ein Tropfen auf dem heißen Stein. Denn Krankenhausarbeit ist Teamarbeit und braucht überall ausreichend Personal.“

Auch für Auszubildende gibt es feste Vorgaben für Praxisanleitungen und die Anzahl von Lehrkräften. Auch hier greift ein Belastungsausgleich bei Unterschreitung der festgelegten Standards.

Weitere Informationen sind unter folgenden Links zu finden:

ver.di-Pressemitteilung vom 19.07.2022

Homepage der Bewegung „Notruf NRW“

Pressemitteilung der Uniklinik Bonn zur Einigung

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  • Cover_TV-E: ver.di / Notruf NRW