Umsetzungsprüfung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
Unter Beteiligung der Monitoring Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte (UN-BRK) wurde erneut (erstmalig in 2015) die Umsetzungen der Konvention geprüft. Die Staatsprüfung gibt Aufschluss wie die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland umgesetzt werden.
Ende August fand die Prüfung der UN statt und das Deutsche Institute für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gab in einem Parallelbericht sene eigene Bewertung zum Stand ab. Demnach sind in vielen Bereichen die Umsetzungen auf halbem Wege stehen geblieben, z.B. im Bereich der Bildung. Ebenfalls wird die Selbstbestimmung noch immer nicht ausreichend geachtet, der Besuch von Sondereinrichtungen wie Beschäftigung in Werkstätten oder Leben in gesonderten Wohneinrichtungen ist weiterhin die Norm. Der von der UN geforderte schrittweise Abbau der Sondersysteme wurde nur ansatzweise aufgegriffen. Das Betreuungsrecht wurde reformiert und das Bundesteilhabegesetz bietet personenzentrierte Angebote laut Aussage des Institutes zum aktuellen Stand. Es fehlt jedoch am durchgängigen Bewusstsein für Barrierefreiheit um eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen der Gesellschaft bewirken zu können.
Die Behindertengleichstellungsgesetze spielen bei der Prüfung eine zentrale Rolle und daher wurde diese einem Rechtsvergleich auf Bundes- und Landesebene unterzogen. Der Vergleich wurde anhand von 11 Schlüsselthemen wie z.B. barrierefreie Kommunikation, Verankerung „angemessener Vorkehrungen“ oder die Rechtsstellung der Beauftragen Personen durchgeführt. Der sich daraus ergebende Verbessrungsbedarf wird als Empfehlungen zu Gesetzesänderungen aufgeführt und beinhaltet unter anderem die Einführung von Sanktionen bei Nichteinhaltung von Umsetzungen und die Einrichtung von Schlichtungsstellen.
Weitere Informationen sind auf der Seite des Deutsches Institute für Menschenrechte zu finden
>> Behindertengleichstellungsgesetz
>> UN-Behindertenrechtskonvention
Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes
Eins der Gesetze zur Gleichstellung behinderter Menschen ist das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts. Dieses Gesetz wurde im Juni dieses Jahres veröffentlicht und tritt zum 01.01.2024 in Kraft. Es soll die Einbindung von Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit fördern.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales >> Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts
Grundsätzlich ist die Förderung zu begrüßen, doch ob die Steigerung der Ausgleichabgabe für die Unterschreitung der Vorgaben, unter gleichzeitigem Wegfall der Sanktionszahlungen zielführend sein wird ist fraglich. Derzeit kommen weniger als die Hälfte aller Betriebe der gesetzlichen Verpflichtungen zur Beschäftigung von Schwerbehinderten Menschen nach. Veränderungen sind ebenfalls in der Finanzierung zu erwarten und in der Neuausrichtung des Sachverständigenbeirats Versorgungsmedizinischer Begutachtungen.
Die Gewerkschaft ver.di hat zum Gesetz ein Positionspapier erstellt und veröffentlicht >> ver.di
Zudem bietet die Gewerkschaft eine Fachtagung zum Thema der Gesetzesprozesse in der Behindertenhilfe, dem Fachkräftemangel und die Einflussnahme von Interessenvertretungen an.
Die Fachtagung findet in Kassel statt:
16. – 17. Januar 2024
Weitere Informationen und Anmeldungen bis 31.10.2023 >> Fachtagung Behindertenhilfe 2024
Die Teilnahme fällt unter die Freistellung nach § 19 Abs. 3 MVG-EKD.