Durchbruch bei Entlastungsverhandlungen an der MHH

Nach zähem Ringen haben sich die Gewerkschaft ver.di und die Medizinische Hochschule Hannover am vergangenen Donnerstag auf eine Entlastungsvereinbarung einigen können. Vorangegangen waren eine Entlastungsbewegung der Arbeitnehmer:innen, ein Ultimatum, Streiks und Rechtsstreitigkeiten und nun Verhandlungen über konkrete Entlastungselemente.

Arbeitnehmer:innen organisieren sich gewerkschaftlich

Nach dem Vorbild anderer großer Kliniken in der Bundesrepublik hatten sich tausende Arbeitnehmer:innen gewerkschaftlich organisiert, um ihre Forderungen nach Entlastungselementen gegenüber der Klinikleitung und dem Land Niedersachsen durchzusetzen. Diese Bewegung verdeutliche vielen Arbeitnehmer:innen, wieviel Macht in der gemeinsamen Organisation liegt und was man damit erreichen kann. „Wir haben es selbst in die Hand genommen, unsere Arbeitsbedingungen zu gestalten. Dabei ist uns bewusst geworden, welche Kraft wir als Klinikbeschäftigte haben, wenn wir uns zusammenschließen.“, wird Taylan-Özgur Özkan (Auszubildender und Mitglied der ver.di Tarifkommission) in der Pressemitteilung der Gewerkschaft zitiert.

Die Gewerkschaft ver.di spricht von den stärksten Streiktagen, die bisher an einer deutsche Klinik stattgefunden haben. Dabei sei die Mehrheit der von der Entlastungsvereinbarung erfassten Arbeitnehmer:innen im Streik gewesen, während weiterhin hunderte die Notdienstvereinbarung umsetzten und die Arbeitsfähigkeit der Klinik für Notfälle aufrecht hielten. Und das, obwohl die MHH und das Land Niedersachsen mit allen Mitteln versucht hatten, auch Streiktage zu verhindern und juristisch gegen die Streikankündigungen und -aufrufe vorgingen. Damit hatten sie zwar teilweise Erfolg vor Gericht, allerdings konnte auch das die Gewerkschaftsbewegung nicht aufhalten.

Entlastung durch zusätzliche Entlastungstage ab 2025

Verhandelt wurde zwischen MHH und ver.di nun eine Entlastungsvereinbarung, die durchaus Substanz hat. Sie gilt ab 2025, ist frühestens Ende 2028 kündbar und umfasst folgende Bereiche: die stationäre Pflege, Intensivstationen, Pädiatrie, Psychiatrie, Psychologinnen, Lehrkräfte, Zentrale Notaufnahme, Kreißsaal, Operationssäle, Anästhesie, Labore, Sterilisation, inter-ner Krankentransport, Regeltransport, Poststelle, Versorgung, Radiologie, Endoskopie, Ambulan-zen/Poli-Kliniken, Therapie.

Für die o.g. Bereiche werden in Zukunft sogenannte Belastungspunkte erfasst. Diese werden den Arbeitnehmer:innen gutgeschrieben, wenn sie unter den verbindlich vereinbarten Personalvorgaben arbeiten oder anderweitige Belastungssituationen (z.B. tätliche Übergriffe im Dienst, kurzfristige Dienstplanänderungen, hoher Zeitarbeitsanteil im Team) auftreten. Für je 7 Belastungspunkte erhält der/die betroffene Arbeitnehmer:in dann einen zusätzlichen freien Entlastungstag. Dabei können in 2025 maximal 10, 2026 12 und ab 2027 14 Entlastungstage genommen werden. Darüber hinausgehende Belastungspunkte werden ins Folgejahr übertragen. Dadurch verfallen keine dokumentierten Belastungssituationen.

Fazit: die gewerkschaftliche Organisation ist unerlässlich

Als Fazit können wir an dieser Stelle nur festhalten, dass die gewerkschaftliche Organisation unerlässlich für die Gestaltung von Arbeitsbedingungen ist. Die Macht der Masse bildet immer wieder den ausschlaggebenden Punkt für erfolgreiche Verhandlungen und tatsächliche Verbesserungen. Eine solche Bewegung wäre auch im diakonischen Bereich absolut denkbar und auch in diakonischen Einrichtungen ist die Belastungssituation nicht besser einzuschätzen als im weltlichen Bereich. Der Bedarf für eine starke Arbeitnehmer:innenorganisation ist also definitiv gegeben.