Die umstrittene Krankenhausreform wurde beschlossen. Am 22. November wurde der Regierungsentwurf durch den Bundesrat gebilligt.
Mit der Krankenhausreform werden laut dem Bundesgesundheitsministerium drei zentrale Ziele verfolgt: Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung für Patientinnen und Patienten sowie eine Entbürokratisierung.
Bei der Verkündung hob Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) die Bedeutung der Krankenhausreform hervor, die nach zweieinhalb Jahren Beratung verabschiedet werde und sprach von einer historischen Reform. Die Veränderungen seien überfällig und dringlich, denn der Krankenhaussektor befinde sich in der Krise. Lauterbach versprach: „Wir machen nur noch das, was medizinisch sinnvoll ist und nicht das, was Geld bringt.“ Bei der Qualität würden keine Abstriche gemacht, das sei das Kernziel der Reform. Er sicherte auch Kliniken auf dem Land eine Existenzgrundlage zu. Diese dringend benötigen Häuser bekämen Zuschläge und würden von Auflagen ausgenommen, wenn sie auf komplizierte Eingriffe verzichten.
Die Kernpunkte der Reform sind
- Das bisherige Vergütungssystem der Fallpauschalen wird angepasst. Damit sollen Kliniken von dem finanziellen Druck befreit werden, immer mehr Fälle erbringen zu müssen. Stattdessen sollen sie künftig einen Großteil der Vergütung für das bloße Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen.
- Kliniken sollen künftig bestimmte Qualitätskriterien erfüllen, um einer sogenannten „Leistungsgruppe“ zugewiesen zu werden. Diese Kriterien sollen bundesweit einheitlich definiert sein. Ziel der Zuweisung in Leistungsgruppen ist es, dass Leistungen künftig nur noch dort erbracht werden sollen, wo die geeignete technische Ausstattung sowie das passend geschulte Personal vorhanden ist.
- Die Bundesländer bleiben in der Verantwortung für die Krankenhausplanung. Sie entscheiden, welche Klinik welche Leistungsgruppen anbieten soll.
- Um eine gute wohnortnahe Grundversorgung zu sichern, können die Länder künftig außerdem sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen bestimmen. In diesen werden stationäre, ambulante und pflegerische Leistungen angeboten.
Die Reform soll durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Dabei sollen die Neuerungen schrittweise umgesetzt werden. So sollen die Länder bis Ende 2026 ihren Kliniken Leistungsgruppen zuweisen können. Nähere Informationen vermittelt das Bundesgesundheitsministerium >> Krankenhausreform passiert den Bundesrat
Begleitendes Instrument der Krankenhausreform ist das bereits in Kraft getretene Krankenhaustransparenzgesetz mit dem Bundes-Klinik-Atlas.
Die Kritik an der umstrittenen Reform bleibt bestehen
Darüber, dass es einer Reform bedarf, besteht allseits Einigung. Kritik an der Ausführung und zu erwartende Umsetzung werden von vielen Seiten geäußert. Sei es aus den politischen Reihen, von Verbänden oder Gewerkschaften.
Bei der parallel zur Beschlussfassung der Reform laufenden Krankenhaustag der Gewerkschaft ver.di wurde die Entscheidung umfangreich diskutiert. Konsens ist, dass die Reform nun den Praxistest bestehen muss. Dabei wird sich beweisen, ob eine flächendeckende Versorgung gesichert werden kann, oder es zu einer Unterversorgung, insbesondere im ländlichen Raum kommen wird. Weitere Krankenhausschließungen werden unvermeidbar sein, da sich die Reform finanziell voraussichtlich erst 2027 auswirken wird.
Zudem wird kritisiert, dass zu wenig auf die Beschäftigten selbst Rücksicht genommen wird. Ver.di Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler äußerte >>Überhaupt nicht angehen kann, dass derzeit manche Krankenhäuser langjährige Service- und Hilfskräfte entlassen, weil diese nicht mehr über das sogenannte Pflegebudget abgerechnet werden können. Wir haben ganz sicher nicht zu viel Personal im Gesundheitswesen«, betonte sie. »In anderen Branchen werden bei betrieblichen Umstrukturierungen sozialverträgliche Maßnahmen ergriffen, im Gesundheitswesen setzt man die Kolleginnen und Kollegen auf die Straße – das ist fatal.<<
Eine angemessene Personalausstattung ist notwendig, um die Qualität der Versorgung erhalten zu können. Die Transformation hierzu bedarf einer kostendeckenden Finanzierung, dessen Ausführung bei der Reform ebenfalls zu Kritik führt. Die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaft Bund (DGB) Yasmin Fahimi sieht den geplanten Transformationsfonds von 50 Milliarden Euro grundsätzlich als positiv an. Eine »schreiende Ungerechtigkeit« sei es allerdings, die Hälfte der Summe den gesetzlich Versicherten aufzubürden. Der Umbau der Kliniklandschaft sei eine staatliche Aufgabe, die aus Steuermitteln finanziert werden müsse. »Es kann nicht sein, dass mit den Beiträgen der gesetzlich Versicherten die Lücken öffentlicher Haushalte gestopft werden«, kritisierte sie. »Geradezu ein Hohn ist es, privat Versicherte dabei für null durchgehen zu lassen.«
Welche Veränderungen die Krankenhausreform aus Sicht der Gewerkschaft ver.di mit sich bringt wird hier aufgezeigt >> Die Krankenhausreform – was ändert sich?