Einigung in der Tarifrunde des öffentlichen Dienstes

In der Tarifrunde des öffentlichen Dienstes gibt es eine Einigung. Nach zähen Verhandlungen, einigen Verhandlungsterminen und der Anrufung der Schlichtung liegt nun eine Einigung vor. Diese steht jedoch noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Gewerkschaften.

Im Ergebnis 5,8 % Entgelterhöhung in zwei Schritten

Die nach der Schlichtung stattfindende vierte Verhandlungsrunde im brandenburgischen Potsdam brachte ein Ergebnis. Es entspricht in wesentlichen Punkten der Schlichtungsempfehlung, die jüngst von den Schlichtern vorgelegt wurde. So wird es eine Entgelterhöhung in zwei Schritten geben. Zum 01.04.2025 steigen die Entgelte um 3%, mindestens jedoch 110 Euro. Zum 01.05.2026 steigen sie um weitere 2,8%. Für Auszubildende steigt das Ausbildungsentgelt zu diesen zwei Zeitpunkten um jeweils 75 Euro. Die Laufzeit beträgt 27 Monate.

Des Weiteren sieht das Ergebnis Erhöhungen der Zulagen für Arbeit zu ungünstigen Zeiten vor. So steigt die Schichtzulage von 40 auf 100 Euro, die Wechselschichtzulage von 105 auf 200 Euro. Im Krankenhaus steigt die Wechselschichtzulage von 155 auf 250 Euro. Alle diese Zulagen werden in Zukunft dynamisiert, steigen also ab 2027 entsprechend der künftigen prozentualen Entgelterhöhung mit an.

Einen zusätzlichen Tag Erholungsurlaub gibt es ab 2027 für alle Arbeitnehmer:innen, auch Auszubildende. Hier wird ein qualitativer Unterschied zum TV DN deutlich, der den zusätzlichen Urlaubstag bisher nicht für Auszubildende enthält.

Auch die Jahressonderzahlung soll in Zukunft steigen. Im Bereich der Kommunen auf 85% für alle Arbeitnehmer:innen, im Bereich des Bundes dann abhängig von der Entgeltgruppe auf 95, 90 bzw. 75% eines Monatsentgeltes. Zusätzlich haben die Arbeitnehmer:innen in Zukunft die Möglichkeit im Rahmen einer Wahlmöglichkeit Teile der Jahressonderzahlung in drei zusätzliche freie Tage umzuwandeln. Als Wehrmutstropfen gilt diese Wahlmöglichkeit nicht für Arbeitnehmer:innen in Krankenhäusern und der Pflege. Dies haben die Arbeitgeber mit der dünnen Personaldecke begründet. Dafür steigt die Jahressonderzahlung in den Krankenhäusern auf 90% in Entgeltgruppe 1-8 und 85% ab Entgeltgruppe 9a.

Deckblatt des ver.di-Flugblattes zur Einigung im TVöD mit dem Titel "Wir haben eine Einigung".

Die für die Gewerkschaften zu schluckende Kröte und ein dringender Wunsch der Arbeitgeber war die freiwillige Erhöhung auf der Wochenarbeitszeit auf bis zu 42 Stunden. Dies wird ab dem 01. Januar 2026 in beiderseitigem Einvernehmen möglich sein. Die Gewerkschaften sehen hier eindeutig die Gefahr, dass Druck auf Arbeitnehmer:innen ausgeübt werden könnte, ihre Wochenarbeitszeit zu erhöhen. Daher gilt für diese Regelung ein Sonderkündigungsrecht zum 31. Dezember 2029. Immerhin vier Jahre, in denen die Arbeitgeber mit dieser Regelung groben Unfug anstellen könnten, was sicher nicht allen Gewerkschaftsmitgliedern schmecken wird.

Mitgliederbefragung – Gewerkschaften müssen noch zustimmen – was macht der TV DN?

Das Ergebnis steht noch unter dem Zustimmungsvorbehalt. Die Gewerkschaft ver.di hat angekündigt, nun eine Mitgliederbefragung durchzuführen und das Ergebnis dann Mitte Mai in der Bundestarifkommission final zu bewerten und über die Annahme zu beschließen. Infolge der zu schluckenden (freiwilligen) 42h-Kröte, der deutlichen Abweichung im Ergebnis von den Forderungen und der Nichtgeltung bestimmter Regelungen für Krankenhäuser und Pflege ist alles andere als sicher, dass das Ergebnis so auch angenommen wird. Eine Nichtannahme wäre ein Paukenschlag und würde die Tarifrunde wahrscheinlich ganz neu aufrollen. Ein harter Arbeitskampf wäre dann wohl notwendig, um Veränderungen durchzusetzen.

Das jetzige Ergebnis ist eines, an dem sich auch die Tarifentwicklung des TV DN messen lassen muss. Um gegenüber den kommunalen Arbeitgebern keinen Wettbewerbsnachteil in der Anwerbung von Fachkräften zu haben, sind mindestens die Entgeltsteigerungen auf gleichem, wenn nicht besseren Niveau nachzuvollziehen.