Überstunden/Mehrarbeit als Gesundheitsrisiko
Dauerhafte Mehrarbeit ist kein harmloses Phänomen. Zahlreiche Studien zeigen, dass regelmäßige Überstunden das Risiko für körperliche und psychische Erkrankungen deutlich erhöhen. Dazu zählen unter anderem:
- chronische Erschöpfung und Schlafstörungen
- stressbedingte Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Rücken- und Nackenschmerzen
- psychische Erkrankungen wie Burnout oder Depressionen
Gerade in sozialen und pflegerischen Arbeitsfeldern, in denen emotionale Belastungen ohnehin hoch sind, wirken Überstunden als zusätzlicher Verstärker gesundheitlicher Risiken.
Mitbestimmung bei Überstunden nach dem Mitarbeitendengesetz der Evangelischen Kirche Deutschland (MVG-EKD)
Das MVG-EKD räumt der Mitarbeitendenvertretung (MAV) bei der Anordnung und Gestaltung von Überstunden eine starke Mitbestimmungsposition ein. Überstunden sind kein reines Organisationsmittel der Dienststellenleitung, sondern unterliegen der Beteiligung der MAV.
Nach § 40d MVG-EKD besteht insbesondere Mitbestimmung bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage. Damit sind Überstunden, Mehrarbeit und Arbeitszeitverlängerungen regelmäßig mitbestimmungspflichtig. Ohne Zustimmung der MAV dürfen Überstunden grundsätzlich nicht angeordnet und Dienstpläne nicht verändert werden – von eng begrenzten Notfällen abgesehen. Diese Bestimmungen gelten auch in Einrichtungen mit Dienstvereinbarung zu einem Arbeitszeitkonto.
Diese Regelungen sind von großer Bedeutung, da sie verhindern, dass Mehrarbeit zur dauerhaften Normalität wird.
Gesundheitsschutz als Kern der Mitbestimmung
Die Mitbestimmung bei Überstunden ist eng mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz verknüpft. Die MAV hat die Aufgabe, darauf zu achten, dass:
- gesetzliche und tarifliche Arbeitszeitgrenzen eingehalten werden
- ausreichende Ruhezeiten gewährt werden
- Überlastungen einzelner Arbeitnehmer:innen vermieden werden
- Überstunden zeitnah ausgeglichen oder vergütet werden
Durch ihre Beteiligung kann die MAV strukturelle Probleme sichtbar machen, etwa dauerhafte Unterbesetzung oder unrealistische Arbeitsanforderungen, die sonst auf dem Rücken der Arbeitnehmer:innen ausgetragen würden.
Prävention statt Dauerbelastung
Eine funktionierende Mitbestimmung ermöglicht es, präventiv zu handeln. Dienstvereinbarungen zu Arbeitszeit, Überstundenkonten, Rufbereitschaften oder mobilen Arbeitsformen können klare Regeln schaffen und Transparenz fördern. Damit wird nicht nur die Gesundheit der Arbeitnehmer:innen geschützt, sondern auch die Qualität der Arbeit langfristig gesichert.
Verantwortung von Dienststellenleitungen
Dienststellenleitungen stehen mehr denn je in der Verantwortung, Überstunden nicht als selbstverständlich hinzunehmen. Das MVG-EKD verpflichtet sie zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der MAV. Wer Mitbestimmung ernst nimmt, erkennt Überstunden als Warnsignal für strukturelle Defizite – nicht als Zeichen besonderer Leistungsbereitschaft.
Fazit
Überstunden stellen ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar. Das MVG-EKD bietet mit seinen Mitbestimmungsrechten ein wirksames Instrument, um Arbeitnehmer:innen vor Überlastung zu schützen. Eine starke, frühzeitig eingebundene Mitarbeitendenvertretung ist daher kein Hindernis, sondern ein entscheidender Faktor für gesunde Arbeitsbedingungen. Nachhaltige Arbeit gelingt nur dort, wo Arbeitszeit begrenzt, Mitbestimmung respektiert und Gesundheit als gemeinsames Ziel verstanden wird.


