Digitale Gehaltsabrechnung:

Worauf Mitarbeitendenvertretungen bei der Einführung achten sollten

Die digitale Gehaltsabrechnung gilt als logischer Schritt der Verwaltungsmodernisierung: weniger Papier, schnellere Bereitstellung und geringere Kosten.  Auch der TVDN schließt sich der Modernisierung an und hat ab 01.03.2026 in § 22 Abs.5 eine Regelung. Für Arbeitnehmer:innen kann sie bequem sein – für Mitarbeitendenvertretungen bringt ihre Einführung jedoch rechtliche, technische und soziale Fragestellungen mit sich. Dieser Artikel zeigt, worauf Mitarbeitervertretungen (MAV) achten sollten.

1. Mitbestimmungsrecht klar einfordern

Die Einführung einer digitalen Gehaltsabrechnung ist mitbestimmungspflichtig, da in der Regel ein technisches System eingesetzt wird, das personenbezogene Daten verarbeitet und geeignet ist das Verhalten der Arbeitnehmer:innen zu überwachen (§ 40 lit. k) MVG-EKD). Auch wenn das „Ob“ im TVDN geregelt ist muss die MAV bei der Umsetzung im Betrieb, das „Wie“, mitbestimmen.

Wichtig:
Die Einführung darf nicht einseitig erfolgen. Eine Dienstvereinbarung ist dringend zu empfehlen, um Rechte der Arbeitnehmer:innen verbindlich abzusichern.

2. Datenschutz und Datensicherheit im Fokus behalten

Gehaltsabrechnungen enthalten hochsensible Daten. Mitarbeitendenvertretungen sollten darauf achten, dass:

  • das System DSGVO-konform ist,
  • der Zugriff ausschließlich personenbezogen und passwortgeschützt erfolgt,
  • keine Einsicht durch Vorgesetzte oder Dritte möglich ist,
  • keine Leistungs- oder Verhaltensauswertungen stattfinden,
  • klare Lösch- und Aufbewahrungsfristen definiert sind.

Auch der Einsatz externer Dienstleister (Cloud, Rechenzentren) sollte transparent geregelt werden.

3. Zugänglichkeit für alle Arbeitnehmer:innen sicherstellen

Nicht alle Arbeitnehmer:innen verfügen über einen privaten Internetzugang oder digitale Endgeräte. Mitarbeitendenvertretungen sollten darauf bestehen, dass:

  • ein gleichwertiger Zugang im Betrieb (z. B. PC, Terminal, Ausdruckmöglichkeit) vorhanden ist,
  • alternative Bereitstellung (Papier) für Härtefälle oder auf Wunsch ( Ansruch aus dem TVDN) möglich bleibt,
  • keine Nachteile durch die Wahl einer nicht-digitalen Form entstehen.

Digitale Gehaltsabrechnung darf kein Ausschlusskriterium sein.

4. Transparente Regelungen zum „Zugang“

Rechtlich relevant ist der Zeitpunkt, zu dem die Abrechnung als „zugegangen“ gilt. Hier sollten klare Regelungen getroffen werden:

  • Wann gilt die Abrechnung als bereitgestellt?
  • Gibt es eine Benachrichtigung?
  • Was passiert bei Systemausfällen?

Unklare Zugangsregelungen können zu Unsicherheiten bei Fristen (z. B. Einsprüche, Nachfragen) führen.

5. Keine versteckte Kontrolle zulassen

Auch wenn die digitale Gehaltsabrechnung selbst kein Überwachungstool ist, können Systeme technisch mehr erfassen als notwendig. Mitarbeitendenvertretungen sollten sicherstellen, dass:

  • keine Protokollierung des Leseverhaltens erfolgt,
  • keine Nutzungsstatistiken zur Bewertung von Arbeitnehmer:innen herangezogen werden,
  • Erweiterungen oder Systemänderungen erneut mitbestimmt werden müssen.

6. Information und Unterstützung der Beschäftigten

Eine erfolgreiche Einführung lebt von Akzeptanz. Deshalb sollte geregelt werden:

  • wie und wann Beschäftigte informiert werden,
  • ob Schulungen oder Anleitungen angeboten werden,
  • an wen sich Beschäftigte bei Problemen wenden können.

Gerade in der Einführungsphase ist ein funktionierender Support entscheidend.

7. Schriftliche Vereinbarung statt bloßer Ankündigung

Mitarbeitendenvertretungen sollten auf einer verbindliche Dienstvereinbarung bestehen. Diese sollte mindestens regeln:

  • Zweck und Umfang der digitalen Gehaltsabrechnung
  • Zugangswege und Alternativen
  • Abrufzeitraum (mind. 12 Monate)
  • Zugriff von ehemaligen Arbeitnehmer:innen (Zeitraum)
  • Datenschutz und Datensicherheit
  • Mitbestimmung bei Änderungen
  • Laufzeit und Kündigung

Eine gute Vereinbarung schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Die MAV hat auch hier das Recht gem. § 30 Abs. 2 MVG-EKD die Beiziehung sachkundiger Personen zu beschließen.

Fazit

Die digitale Gehaltsabrechnung ist kein rein technisches Projekt, sondern ein Mitbestimmungsthema mit hoher Sensibilität. Mitarbeitendenvertretungen haben die Aufgabe, nicht nur die Einführung zu begleiten, sondern die Interessen aller Arbeitnehmer:innen nachhaltig zu schützen. Mit klaren Regelungen, Transparenz und Augenmaß kann die digitale Abrechnung ein Fortschritt sein – ohne soziale oder rechtliche Nachteile.