Exklusion statt Inklusion

Bei der geplanten Strukturreform in der Kinder- und Jugendhilfe steht zu befürchten, dass diese Exklusion statt Inklusion bedeuten wird.

Mit dem Ziel die Kinder- und Jugendhilfe inklusiv zu gestalten, Leistungen für Familien aus einer Hand anzubieten und allen Kindern ein Aufwachsen in der Gemeinschaft zu ermöglichen, war ursprünglich der Prozess für eine inklusive Jugendhilfe gestartet worden. Neue Gesetzte und Regelungen sollen diese Umsetzung ermöglichen, doch die ersten Entwürfe sind ernüchternd.

> Zum einen wurde der Gesetzentwurf des ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (1.KJHRSG) vorgelegt. Dieser entfernt sich vom individuellen Rechtsanspruch, hin zu einer stärker infrastrukturell organisierten Unterstützung. Inklusion soll damit nicht mehr primär über Einzelfallhilfen abgesichert werden, sondern im System selbst verankert sein. 

> Zum anderen wurde das Arbeitspapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, unter Beteiligung kommunalen Spitzenverbände, mit dem Titel „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzten“ veröffentlicht. Es enthält über 70 Sparvorschläge in der Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe, um Kommunalhaushalte zu entlasten.

Veränderungen und Einschnitte

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat den eigenen Entwurf zum ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz zusammengefasst: 

  • Reduzierung von Komplexität und Schnittstellen: Zusammenführung der Zuständigkeiten für die Eingliederungshilfeleistungen (EGH) für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
  • Infrastruktur statt Einzelfallhilfe:
    • Vorrang von Infrastrukturangeboten und Regelangeboten z.B. KiTa gegenüber individuellen erzieherischen Hilfen
    • Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Schulbegleitung/Kita-Assistenz durch infrastrukturelle Gruppenangebote (Eine wirksame Erfassung aller Kinder und Jugendlicher setzt die Zusammenführung der Zuständigkeiten für EGH voraus)
  • Vorrang der Jugendsozialarbeit, z.B. des Jugendwohnens gegenüber (kostenintensiveren) stationären Hilfen zur Erziehung und Hilfe für Volljährige
  • Kompetenzansatz statt Fachkräftegebot
  • Verfahrensvereinfachung bei Aufnahme und Verteilung von unbegleiteten Minderjährigen Ausländer (UMA) sowie Bereitstellung digitaler Lösungen für die Zuständigkeitsprüfung
  • Bürokratieabbau bei Kostenheranziehung durch Pauschalisierung

Fachverbänden, Wohlfahrtsverbänden, Behinderten- und Selbstvertretungsorganisationen, Berufsverbänden und Gewerkschaften kritisieren die Pläne scharf. Eine Inklusion ohne das Recht auf individuelle Begleitung bedeutet faktisch Exklusion. Erkennbar sind ein Abbau von Grundrechten, eine Gefährdung der Inklusion und ein Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonventionen.

Diese Entwürfe widersprechen dem lebensweltorientierten Ansatz des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) und dem Recht aller Kinder und Jugendlichen auf Förderung ihrer Entwicklung und Erziehung zu selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Kinder und Jugendliche, als auch die Beschäftigten werden überfordert und eine gute Inklusion ist zum Scheitern verurteilt.

Online – Veranstaltung mit Information und Austausch

Beschäftigte und Interessierte können an der Online-Veranstaltungsreihe „Real Talk Jugendamt“ der Gewerkschaft ver.di zum Thema teilnehmen.

Hierbei wird über die Eckpunkte der beabsichtigten Änderungen informiert und diskutiert. Gemeinsam werden Ideen entwickelt, wie eine wirksame Gegenwehr entstehen kann.

Die nächste Online-Veranstaltung findet statt am 16. Juni 2026 von 17.30 – 19.00 Uhr

>> Real Talk Jugendamt: Exklusion statt Inklusion.