Das PNOG und seine zu erwartenden Auswirkungen

Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) soll die Pflegeversicherung neu aufstellen und zum 01. Januar 2027 in Kraft treten.

Das Bundesgesundheitsministerium gibt an, durch das Gesetz die Finanzierungsgrundlagen der sozialen Pflegeversicherung zu stabilisieren und eine bürgernahe und menschenwürdige Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in der Stadt und auf dem Land mit effizienten und nachhaltigen Versorgungsstrukturen personell und strukturell sicherzustellen.

Welche Veränderungen damit gemeint sind und welche Auswirkungen diese im Alltag für die Bevölkerung haben würden, sind umfangreich und stellen keine ausreichende Versorgung sicher – ganz im Gegenteil.

Die geplanten Änderungen sind meist zum Nachteil für Pflegebedürftige und Beschäftigte

Eine –nicht abschließende– Auflistung der Veränderungen gibt einen Überblick:

  • Der Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung steigt auf 0,9 %.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze wird um 300 Euro pro Monat angehoben.
  • Die Aussetzung der Tariftreueregelung (wurde inzwischen Widerrufen), aber die unzureichende Refinanzierung nach der abgesenkten Grundlohnrate bleibt.
  • Die Verschärfung der Pflegegradeinstufung durch höhere Schwellenwerte.
  • Der Anspruch auf den Entlastungsbetrag bzw. das Sozialraumbudget und Pfleghilfsmittel entfällt für Pflegegrad 1 ersatzlos. (Die Streichung des Pflegegrad 1 selbst wurde Widerrufen)
  • Der Pflegeheimzuschüsse zum Eigenanteil verzögern sich, bis einschließlich 18 Monate 15% (bisher galt die erste Stufe für 12 Monate), mehr als 18 bis 36 Monate 30%, mehr als 36 bis 54 Monate 50% und mehr als 54 Monate 75 %.
  • Der Zuschuss von 131 Euro bei vollstationärer Pflege entfällt für Neufälle.
  • Die Pflegebegleitung anstatt Pflegeberatung > ab 2029 nicht wie bisher durch Pflegedienste, sondern durch die Pflegekassen

Umbau in neue Budgets: Bisherige Einzelleistungen (wie Pflegegeld, Teile der Verhinderungspflege und der Entlastungsbetrag) werden weitgehend in gebündelte Budgets überführt:

  • Entlastungsbudget: Ersetzt unter anderem das Pflegegeld (für Angehörige/private Helfer), die selbst organisierte Verhinderungspflege und Pflegehilfsmittel ab Pflegegrad 2 (z.B. in Pflegegrad 2 von 347€ auf 380€)
  • Sachleistungsbudget: Ersetzt die Pflegsachleistungen und ist für Leistungen von zugelassenen ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten inkl. Hauswirtschaftlicher Leistungen ab Pflegegrad 2 (z.B. in Pflegegrad 2 von 796€ auf 890€).
  • Sozialraumbudget: Ersetzt den bisherigen Entlastungsbetrag und ist für anerkannte Alltags- und Nachbarschaftshilfen ohne Pflegedienste ab Pflegegrad 2 (von 131€ auf unter 25 Jahre 300€ monatlich und danach 175€ monatlich)
  • Überbrückungsbudget: Regelt die Kurzzeitpflege und ist für Krisen- und Notsituationen ab Pflegegrad 2 (für alle Pflegegrade 2.285€ pro Kalenderjahr)
    • Ab 2028 für ambulante Pflegesachleistungen durch neue Pflege-Notdienste

Zusammengefasst bedeuten diese Änderungen, weniger und teurere pflegerische Versorgung, ambulant sowie stationär. Unterversorgungen von Bedürftigen, Personalabbau und Arbeitsverdichtung, Leistungseinschränkungen und -kürzungen, Zerschlagung funktionierender Strukturen sowie Umverteilung und Neuaufbau von Systemen mit fehlende Übergangsfristen.

Dieser Ausblick auf die Auswirkungen ist weitreichend und erschreckend, für Bedürftige gleichwohl wie für die Beschäftigten im Gesundheitswesen.

Es hagelt scharfe Kritik, Proteste und Forderung auf Nachbesserung

Es erscheint nicht möglich alle Kritiken, Stellungnahmen, Positionspapiere, offenen Briefe, Petitionen und Forderungen zu Nachbesserungen zum Gesetzesentwurf aufzuführen, dazu sind dies an Anzahl zu viele. Ebenso verhält es sich mit Aktionen, Kundgebungen, Protesten, Demonstrationen sowie den massenhaften medialen Beiträgen.

Bundesweit regt sich Widerstand aus der Pflegebranche und dessen Verbände, Vereine, Bündnissen, Organisationen, Einrichtungen und Beschäftigten. Auf politischer Ebene kommt der Wunsch nach Verbesserung unter anderem von den Regierungschefs der Bundesländer Saarland und Mecklenburg-Vorpommern mit einem Beschlussvorschlag zur Nachbesserung sowie Forderungen zur Nachbesserung von SPD, Linken und den Grünen.

Insgesamt sollen rund 100 Stellungnahmen und Nachbesserungsanträge zur Beratung vorliegen. Eine sehr hohe Anzahl, welche die Dramatik und die Verzweiflung am Entwurf und seinen Auswirkungen stark verdeutlicht.

Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens

Das Bundeskabinett hat am 30. September das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) verabschiedet.

Am 05. – 06. November 2026 findet die 1. Lesung im Deutschen Bundestag statt.

Später im November 2026 folgt die geplante Anhörung im Ausschuss für Gesundheit (Bundestag) sowie der 1. Durchgang im Bundesrat

Am 11. Dezember 2026 finden die 2. und 3. Lesung (Verabschiedung) im Deutschen Bundestag statt.

Am 18. Dezember 2026 ist der 2. Durchgang im Bundesrat mit der Verabschiedung und Beschlussfassung geplant.

Das Gesetz soll dann zum 01. Januar 2027 in Kraft treten.

In der derzeitigen Fassung wird das Gesetz viele Verschlechterungen für Pflegebedürftige und Beschäftigte mit sich bringen. Veränderungen am Entwurf sind noch möglich, dazu bedarf es der Unterstützung von Aktionen und Protesten, welche die Bundesregierung auf die Problematiken und negativen Auswirken aufmerksam machen.