Teilhabe und Inklusion: Anforderungen an neue Bundesregierung

In wenigen Tagen ist die Bundestagswahl: am 26. September wird deutschlandweit von allen Bürgern und Bürgerinnen der Kurs für die nächste Legislaturperiode bestimmt. Dazu hat die Gewerkschaft ver.di ein Positionspapier mit Anforderungen an die neue Bundesregierung aus der Sicht der Arbeitnehmer*innen der Behindertenhilfe formuliert.

Fünf Punkte für den zukünftigen Koalitionsvertrag

Die Gewerkschaft formuliert im Positionspapier fünf Punkte, die ihrer Meinung nach auf jeden Fall im Koalitionsvertrag enthalten sein müssen. Diese lauten wie folgt:

Gute Arbeit:

Es muss eine am Bedarf orientierte Personalausstattung geben und der Anteil an qualifizierten Fachkräften muss steigen. Dies verbessert nicht nur die Arbeitsbedngungen der Beschäftigten, sondern garantiert auch eine hohe Qualität der Leistungen für Menschen mit Unterstützungsbedarf.“

Ausbildung vergüten:

Die Ausbildungsbedingungen von Heilerziehungspfleger*innen müssen dringend verbessert werden. Der Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung muss gesetzlich verankert werden. Es bedarf einer flächendeckenden Kostenfreiheit der Ausildung und bundesweit einheitlicher Regelungen. So können dingend benötigte Fachkräfte gewonnen werden.“

Tariflöhne fördern:

Die Beschäftigten in der Behindertenhilfe leisten unentbehrliche Arbeit und das muss sich auch in der Anerkennung ihrer Leistung widerspiegeln. Dafür braucht es gute Bezahlung nach Tarifverträgen: Öffentliche Gelder dürfen nur an Unternehmen gehen, die Tarifverträge anwenden.“

Sichere Bedingungen für Schulbegleiter*innen:

Es muss eine auskömmliche und verlässliche Refinanzierung der Schulbegleitung bzw. Schulassistenz in Regel- und Förderschulen garantiert werden. Für gute Assistenzleistungen und stabile Beziehungen zu den Kindern sind neben einer angemessenen Bezahlung vor allem unbefristete Arbeitsverhältnisse notwendig.“

Wettbewerbsdruck stoppen:

Das Bundesteilhabegesetz soll die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen und gleichzeitig die Kosten eindämmen. Durch den „externen Vergleich“ im Paragraphen 124 SGB IX droht eine Abwärtsspirale bei den Löhnen. Diese so genannte „Wettbewerbsklausel“ muss gestrichen werden.“

„Die Arbeitsbedingungen in der Behindertenhilfe stellen bisher einen weitgehend blinden Fleck in der Politik dar. Das spiegelt sich auch in den Wahlprogrammen der Parteien wider. Nicht überall finden die Beschäftigungsbedingungen in diesem Bereich der Sozialen Arbeit Erwähnung.“

ver.di – Link

Forderungen nachvollziehbar, Umsetzung längst fällig

Wir können uns den Forderungen der Gewerkschaft nur anschließen. Sie sind inhaltlich schlüssig und rücken diesen wichtigen Bereich sozialer Arbeit in den Fokus. Die kommende Bundesregierung muss sich mit den Arbeitsbedingungen in der Behindertenhilfe auseinandersetzen und dafür sorgen, dass die Arbeit in diesem Bereich unter guten Voraussetzungen durchgeführt werden kann. Nur dann können Teilhabe und Inklusion für die unterstützen Personen gelingen.