Mutterschutz – Defizite in der betrieblichen Umsetzung

In einer kürzlich veröffentlichten Meldung berichtet der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) über die Ergebnisse einer Studie zur Umsetzung der Vorgaben des Mutterschutzgesetzes in den Betrieben. Auf Basis einer Befragung von über 1000 Schwangeren wird deutlich: es gibt deutliche Defizite in der betrieblichen Umsetzung der schwangerschaftsbezogenen Schutzrechte.

Mehr als ein Drittel ohne Gefährdungsbeurteilung

Bei Bekanntwerden einer Schwangerschaft sind Arbeitgeber:innen dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und daraus Maßnahmen für den Gesundheitsschutz von Mutter und ungeborenem Kind zu entwickeln. Leider zeigt die Studie, dass diese Vorgehensweise bei 35% der Befragten nicht durchgeführt wurde. Weitere 11% wussten nicht, ob ihr:e Arbeitgeber:in eine Gefährdungsbeurteilung durchgefüht hat, obwohl Arbeitgeber:innen auch verpflichtet sind, die Ergebnisse und daraus folgende Maßnahmen bekannt zu geben.

Quelle: DGB

Darüber hinaus zeigten sich deutliche Defizite im Bezug auf die Arbeits- und Ruhezeiten. So gaben mehr als die Hälfte der Befragten an, sie hätten während der Schwangerschaft wiederholt Mehrarbeit geleistet oder die Tageshöchstarbeitszeit überschritten. In unserer Branche, dem Gesundheits- und Sozialwesen waren es sogar überdurchschnittliche 61% der Befragten.

Darüber hinaus gaben 30% an, während der Arbeitspausen keine geeignete Möglichkeit gehabt zu haben, um sich auszuruhen und ggf. hinzulegen. Ein dafür vorgesehener Ruheraum war bei weniger als der Hälfte (47%) der Befragten vorhanden.

Schlussendlich wurden auch die beruflichen Chancen nach der Rückkehr beleuchtet. Hier gaben 69% der 186 Befragten an, ihre berufliche Weiterentwicklung wäre durch die Schwangerschaft verzögert oder blockiert worden.

Rund ein Viertel der Befragten fand nach Rückkehr an den Arbeitsplatz schlechtere Arbeitsbedingungen vor. Und ganze 22% hatten keine Möglichkeit, in ihre alte Position zurückzukehren. Dies macht deutlich, dass Frauen durch Schwangerschaften in ihrer beruflichen Entwicklung immernoch systematisch benachteiligt werden, was in der heutigen Zeit eigentlich nicht mehr präsent sein sollte.

Handlungsaufruf: Arbeitsbedingungen von Schwangeren aktiv überwachen!

Die Studie zeigt auf, dass den innerbetrieblichen Interessenvertretungen bei der Umsetzung des Mutterschutzgesetzes eine große Verantwortung zukommt. Arbeitgeber:innen muss bei der Gefährdungsbeurteilung und der Umsetzung von Maßnahmen noch genauer auf die Finger geschaut werden. Hier kann und muss die Mitarbeitervertretung tätig werden und ihr Mitbestimmungsrecht nutzen! Ob es nun um Maßnahmen des Gesundheitsschutzes oder um Arbeitszeiten geht: dies alles ist voll mitbestimmungspflichtig und die MAV sollte dieses Mitbestimmungsrecht streng zugunsten der Schwangeren nutzen.

Wer in der Diskussion mit der Arbeitgeber:innenseite noch Argumente braucht, der findet die Studienergebnisse hier.

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