Bundesweiter Pflegebonus – Konkretisierung

Pflegebonusgesetz

Der Bundestag hatte am 19. Mai 2022 das Pflegebonusgesetz verabschiedet. In diesem Gesetz werden Sonderregelungen für die Langzeitpflege, die Tarifzahlungspflicht ab 1. September 2022 in der Pflege, sowie der Pflegebonus 2022 geregelt.

Laut Mitteilung der Bundesregierung vom 10. Juni 2022 hat der Bundesrat dem Pflegebonus zugestimmt und konkretisiert >> Bonus für Pflegekräfte

Mit dem Bonus sollen die besonderen Leistungen und Belastungen der Beschäftigten im Gesundheitswesen während der Corona Pandemie gewürdigt werden.

Pflegebonus in der Altenpflege

Alle Beschäftigten in Einrichtungen der Alten- und Langzeitpflege, ob stationär oder ambulant, erhalten den Pflegebonus. Voraussetzung für den Erhalt des Bonus ist, dass die Beschäftigten zwischen dem 01. November 2020 und dem 30. Juni 2022 mindestens 3 Monate in einer Altenpflegeeinrichtung tätig waren und dies über den 30. Juni 2022 weiterhin sind.

Der Bonus wird wie folgt gestaffelt:

  • Pflegekräfte erhalten bis zu 550,- €
  • Beschäftigte welche mindestens 25 % ihrer Tätigkeit direkt mit den Pflegebedürftigen verbringen erhalten bis zu 370,- €
  • Auszubildende bis zu 330,-€
  • Sonstige Beschäftigte und Leiharbeiter bis zu 190,-€
  • Helfer im Freiwilligen Jahr oder im FSJ etwa 60,- €

Diese angegebene Höhe des Bonus bezieht sich auf eine Vollzeitkraft und wird entsprechend dem Stundenanteil einer Teilzeitkraft gemindert.

Die Einrichtungen müssen den Kassen die berechtigten Beschäftigten bis Ende Juli mitteilen und die Kassen sollen bis Ende September die Beträge an die Einrichtungen überweisen. Die Auszahlung an die Beschäftigten hat zwischen Juni 2022 und dem 31. Dezember 2022 zu erfolgen.

Der Steuerfreibetrag für Prämien wegen der Corona Pandemie wurde hierfür von 3.000,- € auf 4.500,- € erhöht.

Die Gewerkschaft ver.di hat hierzu ein Infoblatt erstellt >> Altenpflege – Infos zum Bonus

Pflegebonus in Krankenhäusern und Kliniken

Der Pflegebonus wird nur an Krankenhäuser und Kliniken mit einer Mindestbelegung in 2021 von 10 Corona Patienten:innen mit einer 48 stündigen Beatmung ausgezahlt. Laut Bundesregierung sind dies 837 Krankenhäuser und Kliniken.

Grundsätzlich erhalten nur Pflegekräfte die Bonuszahlung, alle weiteren Beschäftigen werden nicht berücksichtigt. Die Pflegekräfte müssen zudem in 2021 mindestens 185 Tage beschäftigt gewesen sein um einen Anspruch zu erlangen.

Intensivpflegekräfte auf Intensivstationen mit Fachweiterbildung erhalten das 1,5-fache des Betrags der Pflegekräfte auf den peripheren bettenführenden Stationen.

Eine konkretisierte Auflistung, wie bei der Altenpflege, wurde nicht bekannt geben, Teilzeitkräfte erhalten den Bonus anteilig. Die Steuerbefreiungsgrenze liegt ebenfalls bei 4.500,- €.

Hier eine Info von ver.di mit Beispielrechnungen >> Kliniken – Infos zum Bonus

Das EK Institute für das Entgeltsystem im Krankenhaus wird eine Liste mit den berechtigten Krankenhäusern veröffentlichen und diese Krankenhäuser haben die berichtigten Beschäftigten zu melden. Der Bonus soll bis Ende August an die Krankenhäuser überwiesen und innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt an die Beschäftigten ausgezahlt werden.

Kritik zum Bonus

Gewerkschaften und Verbände kritisieren den Pflegebonus ob der ungerechten Verteilung. Wir schließen uns der Meinung an, wie wir berichteten >> Pflegebonus beschlossen. Die Mittel sind insgesamt unzureichend. Aus der unzureichenden Mittelzuweisung erfolgte letztendlich eine sehr strikte und eng gefasste Verteilung, die viele Arbeitnehmer:innen von Beginn an ausschließt. Insbesondere im Krankenhausbereich hat die Bundesregierung vergessen, dass Pflegekräfte zwar enorm wichtig sind, aber ein Krankenhaus nicht alleine betreiben können. Für eine Berücksichtigung aller Berufsgruppen hätten deutlich mehr Mittel bereitgestellt werden können.

Dennoch bleibt auch die generelle Kritik an Bonuszahlungen. Sie sind immer nur ein Tropfen auf den heißen Stein und hinterlassen den Eindruck der Symbolpolitik, ohne die Ursachen wirklich angreifen zu wollen. Dies hätte man schon längst tun können und müssen.