Eckpunkte zur Umsetzung der PPR 2.0

Eckpunkte der Pflegepersonal– Regelung = PPR 2.0 veröffentlicht

Das Bundesgesundheitsministerium stellte am 07.07.2022 Eckpunkt des Pflegentlastungsgesetztes vor. Ende letzten Jahres hatte die Regierung mit ihrem Koalitionsvertrag angekündigt diese Regelung auf den Weg zu bringen – wie wir berichteten. Nun wurde die PPR 2.0 einen Schritt weiter gebracht.

Die Eckpunkte wurden gemeinsam mit die Deutsche Krankenhaus Gesellschaft (DKG), den Deutschen Pflegerat (DPR) und der Gewerkschaft ver.di erstellt. Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach twitterte: „Wir werden per Gesetz gegen die Überlastung der Pflege vorgehen. Der Standard guter Pflege und tatsächliches Personal werden verglichen. Die Krankenhäuser werden Sanktionen erleben, die die Lücke nicht schließen. Ich danke ver.di dafür, dass sie diesen Weg mitgehen.“

Die Einführung im Drei-Stufen-Modell:

Erprobungsphase ab 1. Januar 2023
Pilotverfahren zur Erprobung der PPR 2.0 und der Kinder-PPR 2.0 von mind. 3 Monaten unter „verpflichtender Beteiligung einer repräsentativen Auswahl von Krankenhäusern“

Einführungsphase ab 1. Januar 2024
Verpflichtende Anwendung der Personalregelung.
Wenn für eine Klinik allerdings tarifvertragliche oder anders vertraglich getroffene Vereinbarungen zur Entlastung des Pflegepersonals vorliegen, dann sollen die Kliniken das neue Instrument nicht anwenden müssen.

Anpassungsphase ab 1. Januar 2025
Festlegung eines von allen Krankenhäusern zu erreichenden Umsetzungsgrads der Pflegepersonalregelung, danach stufenweise Anhebung mit dem Ziel des Personalaufbaus. Mit der Ankündigung von Sanktionen für die Einrichtungen, welche sich nicht daranhalten.

In den Eckpunkten werden z.B. Regelungen zum Stellenplan, zur Dienstplangestaltung, zum Ausfallkonzept und zur Personalausstattung getroffen.

Meinungen zur Einführung der Regelung

Allgemein wird die Einführung der PPR 2.0 begrüßt, es gibt aber auch Anmerkungen und Kritiken.

> Der Deutsche Pflegerat begrüßt die Einführung, merkt allerdings an, dass noch ungeregelte Gesetzgebungsverfahren vorab abgeschlossen werden müssen. Zudem wird die tarifvertragliche Ausnahmeregelung abgelehnt und die weitere Einbindung des Pflegerats wird gefordert.

> Die Deutsche Krankenhaus Gesellschaft begrüßt die Einführung gleichfalls, rügt allerdings, dass das positive Signal durch die gleichzeitige Ankündigung von Sanktionen geschmälert wird. Zudem besteht Erklärungsbedarf an einigen Stellen der Eckpunkte.

> Die Gewerkschaft ver.di sowie der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßen die Einführung ebenso und hoffen auf eine konsequente Umsetzung der Regelung,

> Die AOK sieht die Einführung hingegen kritisch, eine wesentliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen würde zeitnah nicht erzielt werden können. Zudem besteht Klärungsbedarf zur Finanzierung und die tarifvertragliche Ausnahmeregelung lehnt die AOK ab.

> Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) sieht in der Einführung ein hoffnungsvolles Signal, zeigt sich aber besorgt, dass die Qualität der Pflege auf der Strecke bleibt. Sie sieht die Datenerfassung der PPR 2.0 als überholt an und schlägt den Weg der bürokratiearmen digitalisierten Erfassung, mit dem durch ihre Selbstverwaltungspartner erstelltem Entwicklungskonzept, vor.