TV DN: Änderungen zum 01.04. sind wirksam

Mittlerweile sind die Osterfeiertage vergangen und wir sind alle in den April gestartet. Damit treten für alle Arbeitnehmer:innen, auf deren Arbeitsverhältnisse der Tarifvertrag Diakonie Niedersachsen Anwendung findet, umfangreiche Neuregelungen und Änderungen in Kraft.

Änderungen zum 01. April

Alles andere als ein vergänglicher Aprilscherz sind die Änderungen, die nun in Kraft getreten sind. Wie wir in der Übersicht der Tarifeinigung schon dargestellt hatten, ändert sich folgendes:

  • Veränderung der Tabellenstruktur der Entgelttabelle von E2 bis E7
  • Einführung weiterer Erfahrungsstufen von E3 bis E5 und Neuberechnung der angerechneten Berufserfahrung
  • 5,5 % Entgelterhöhung
  • Einführung einer Tätigkeitszulage in Funktionsdiensten von Krankenhäusern
  • Einführung einer Sozial- und Erziehungsdienstzulage
  • Einführung eines Vertretungszuschlages
  • Höhergruppierungen (z.B. E4 für Pflegehelfer:innen, E5 für Pflegeassistent:innen, E8 für Pflegefachkräfte)

All diese Änderungen brachten mitunter sehr viel Arbeit für Mitarbeitervertretungen und Personalabteilungen mit sich. Wir hoffen, dass die Änderungen reibungslos eingeführt werden können, haben aber leider auch Nachricht über Dienststellenleitungen, die den Tarifabschluss nicht wie vereinbart umsetzen. So ist zum Beispiel mancherorts die eigentlich sehr klare Abschaffung der Entgeltgruppen S1/S2/E1 mit Überführung in die E2 und E3 nur sehr holprig erfolgt. Vereinzelt sind die Mitbestimmungsfälle zur Eingruppierung auch noch offen und strittig. Ebenso liegen uns Informationen vor, wonach auch mindestens eine größere Einrichtung freiwillige Teile der Tarifeinigung – so zum Beispiel die von den Arbeitgebern so dringend gewünschte Jobrad-Möglichkeit – aus Kostengründen nicht einführen wollen. Erstaunlich ist dies insbesondere aus dem Grund, dass die Dienststellenleitung dieser Einrichtung auf Arbeitgeberseite maßgeblich am Tarifergebnis mitgewirkt hat. Wie nach jedem Abschluss zeigt sich also: Theorie und betriebliche Praxis unterscheiden sich.

TV DN nun als Broschüre erhältlich

Die neue Textfassung des Tarifvertrages ist nun als Broschüre erhältlich und kann von den ver.di-Mitgliedern bei den zuständigen Gewerkschaftssekretären bezogen werden. Auch auf unserer Startseite ist mittlerweile die pdf-Version zum Download verfügbar.