Nachdem die „Pflegepersonalbemessungsverordnung“ nun schon seit einiger Zeit im Bundesrat hängt und bisher keine Einigung dazu erzielt werden konnte, gibt es nun eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses für die Bundesratssitzung am 26. April 2024. Sie sieht einige Änderungen im Vergleich zum bisherigen Entwurf vor. Das von ver.di, der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem Deutschen Pflegerat (DPR) entwickelte Personalbemessungsinstrument PPR 2.0 könnte demnach noch in diesem Jahr in Kraft treten.
Start verschiebt sich auf 01. Juli 2024
Eine dieser Änderungen ist das Startdatum. Statt wie bisher den 01. Juni 2024 in den Fokus zu nehmen, soll die Einführung nun erst zum 01. Juli 2024 erfolgen. Dies soll den Krankenhäusern die notwendige Zeit für Personalschulungen und Softwareanpassungen geben, die für die Umsetzung wohl notwendig sind.
Zudem wurde die Quote der anrechenbaren Pflegehilfskräfte von 10 auf 20 Prozent angehoben. Dies soll einen adäquaten Qualifikationsmix ermöglichen und so zur Fachkräftesicherung beitragen.
Zuletzt wurde eine verbindliche Evaluation der PPR 2.0 festgeschrieben, wonach das System nach fünf Jahren durch das Bundesministerium für Gesundheit auf Wirksamkeit und Validität überprüft werden soll.
Beschluss des Bundesrates noch unklar
Trotz der Empfehlung des Gesundheitsausschusses ist der Beschluss der Verordnung durch den Bundesrat alles andere als sicher. Zuletzt hatten Bayern und Hamburg Gesprächsbedarf angemeldet, weshalb es zu keiner Beschlussfassung in den letzten Bundesratssitzungen kam. Es bleibt abzuwarten, ob die eingearbeiteten Änderungen dazu führen, dass auch die bisherigen Kritiker der Verordnung zustimmen können.
Entwickler der PPR 2.0 drängen auf Umsetzung
Erst kürzlich hatten sowohl die Gewerkschaft ver.di (Pressemitteilung) als auch der Deutsche Pflegerat (Offener Brief) die Zustimmung der Bundesländer zur Pflegepersonalbemessungsverordnung gefordert.
Jetzt ist die Stunde der Wahrheit. Die Landesregierungen müssen zeigen, dass es ihnen ernst damit ist, die Arbeitsbedingungen in der Krankenhauspflege zu verbessern. Sie müssen zeigen, dass sie Probleme lösen und damit eine gute Versorgung sicherstellen wollen. Sie müssen zeigen, dass sie ihren Worten Taten folgen lassen. […] Wer Vorgaben für die Personalausstattung ablehnt, gefährdet Menschenleben.
Sylvia Bühler, Mitglied des ver.di-Bundesvorstands
Diesen Worten von Sylvia Bühler ist unserer Ansicht nach nichts hinzuzufügen.