Arbeitszeit – ein Gesetz unter Druck

Das Arbeitszeitgesetz setzt in der Arbeitswelt in Deutschland seit 1994 einige der zentralen Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit. Es definiert, wie lange der Arbeitgeber eine:n Arbeitnehmer:in in Anspruch nehmen darf. Als Grundsatz gilt der darin festgelegte 8-Stunden-Tag in Deutschland seit 1918, als er in der Schwer- und Rüstungsindustrie eingeführt wurde.

Die Union legt schon verbal die Hand an das Arbeitszeitgesetz

Schon seit einiger Zeit, nicht zuletzt seit der Erarbeitung des Koalitionsvertrages, möchte die Union das Arbeitszeitgesetz überarbeiten. Sie bezeichnet die Vorschläge oft als „Flexibilisierung“ der Arbeitszeit. So soll die 8-Stunden-Grenze der täglichen Höchstarbeitszeit fallen und gegen eine Wochenhöchstarbeitszeit getauscht werden. So hat es auch Bundeskanzler Friedrich Merz mehrfach öffentlich verlauten lassen, was natürlich seitens der Gewerkschaften und Arbeitnehmer:innenverbände scharf kritisiert wurde.

Friedrich Merz würde Arbeitszeitgesetz sogar ganz abschaffen

Offenbar ist dem Bundeskanzler nun aber eine Überarbeitung des Arbeitszeitgesetzes nicht weitgehend genug. Auf dem Neujahrsempfang der Wirtschaft in Halle an der Saale nannte er auf die Frage, welches Gesetz er streichen würde, wenn er es könnte, das Arbeitszeitgesetz. Er hält die dort enthaltenen Regelungen für vollständig durch Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge ersetzbar. Dabei übersieht er bei seinem Sprung vom einen ins andere Fettnäpfchen, dass die Tarifbindung in Deutschland derzeit nur bei ca. 50% liegt und damit die Hälfte der abhängig Beschäftigten mit dem Wegfall des Arbeitszeitgesetzes keinerlei unterste Haltelinie mehr bei der Gestaltung ihrer Arbeitszeit hätten. So sind die Arbeitszeitanforderungen z.B. in der Gastronomie besonders fordernd und in diesem Bereich weist das Statistische Bundesamt für 2024 nur 20% Tarifbindung aus. Dass Bundeskanzler Merz diese Problematik nicht erkennt, verwundert jedoch nicht. In der bisherigen Amtszeit konnte er sich nicht durch Verständnis für die arbeitende Bevölkerung auszeichnen.

Wäre diese Aussage nicht schon schlimm genug? Nein, nicht bei Friedrich Merz. So setzt er direkt im Anschluss nochmal nach und äußert die Vermutung, dass sich von den anwesenden Unternehmer:innen im Saal sowieso niemand an das Gesetz halten würde. Merz lächelt daraufhin schelmisch und die Anwesenden quittieren diese Vermutung mit dem verhaltenem Gelächter der Ertappten. Erneut ist der geneigte Zuschauer nicht verwundert darüber, dass Merz Zustimmungswerte in der Bevölkerung weiterhin im Keller bleiben. Seine Aussagen zeugen davon, dass er Politik für Unternehmen und vor allem für Unternehmer macht – im Zweifel auf Kosten der Arbeitnehmer:innen.

ver.di-Vorsitzende kritisieren Merz scharf

Die Gewerkschaft ver.di, allen voran ihr Vorsitzender Frank Werneke, kritisiert die Äußerungen des Bundeskanzlers scharf:

In dieser Lage mit dem Gedanken zu spielen, den gesetzlichen Schutz für Millionen von Menschen einfach abzuschaffen, sei ein „Signal der Empathielosigkeit“.

Die gesamte ver.di-Position, der wir uns als agmav Niedersachsen uneingeschränkt anschließen können, hat die Gewerkschaft auf ihrer Homepage veröffentlicht. Klar ist: sollten die von unserem Bundeskanzler gehegten feuchten Arbeitgeberträume wahr werden, kommt es noch mehr auf die Gewerkschaften mit ihren Tarifverträgen und auf die betrieblichen Interessenvertretungen an. Eine ver.di-Eintrittswelle wäre an dieser Stelle wahrscheinlich die richtige Reaktion und ein erstes Signal an die Regierung.