BEM – Mehr als ein Rückkehrgespräch

Betriebliches Eingliederungsmanagement unterstützt Beschäftigte nach längerer Erkrankung – und kann gleichzeitig dazu beitragen, Arbeitsbedingungen für alle zu verbessern. Für Mitarbeitendenvertretungen ist das BEM deshalb ein wichtiges Handlungsfeld.

Was ist eigentlich BEM? 

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement, kurz BEM, ist in § 167 Abs. 2 SGB IX geregelt. Es soll Beschäftigte unterstützen, die innerhalb eines Jahres länger erkrankt waren, und dazu beitragen, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten.  

Dabei geht es um weit mehr als ein Gespräch nach einer längeren Erkrankung. Das BEM soll einen ergebnisoffenen und kooperativen Suchprozess ermöglichen. Gemeinsam wird nach Lösungen gesucht, die eine Rückkehr in den Arbeitsprozess ermöglichen und die Beschäftigungsfähigkeit langfristig sichern können. 

Keine Denkverbote beim BEM 

Ein gutes BEM lebt davon, dass nicht bereits zu Beginn feststeht, welche Lösung am Ende herauskommen soll. Unterschiedliche Maßnahmen können geprüft, entwickelt und gegebenenfalls ausprobiert werden. 

Dabei können beispielsweise die Gestaltung des Arbeitsplatzes, die Arbeitsorganisation oder andere betriebliche Rahmenbedingungen eine Rolle spielen. 

Das Ziel lautet: Was kann getan werden, damit die betroffene Person wieder dauerhaft und gesund arbeiten kann? 

BEM nutzt Beschäftigten und Unternehmen 

Ein erfolgreiches BEM kann für beide Seiten Vorteile bringen. Beschäftigte können Unterstützung bei der Rückkehr erhalten, ihre Fähigkeiten weiterhin einbringen und ihren Arbeitsplatz erhalten. 

Auch das Unternehmen profitiert. Erfahrungen und Fachwissen bleiben erhalten, krankheitsbedingte Ausfälle können reduziert und Arbeitsbedingungen verbessert werden. 

Besonders wichtig ist dabei der Blick über den Einzelfall hinaus. Wenn sich beispielsweise zeigt, dass bestimmte Arbeitsbedingungen wiederholt zu gesundheitlichen Belastungen führen, können daraus Maßnahmen für einen größeren Kreis von Beschäftigten entstehen. 

BEM als Teil des Gesundheitsmanagements 

Das BEM steht deshalb nicht isoliert neben dem betrieblichen Gesundheitsmanagement. Es kann vielmehr ein wichtiger Bestandteil betrieblicher Prävention und Gesundheitsförderung sein. 

Die Verbindung zu anderen Instrumenten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist dabei besonders wertvoll. Erkenntnisse aus BEM-Verfahren können Anstöße geben, Arbeitsbedingungen zu überprüfen und Verbesserungen einzuleiten. 

Die Realität: BEM wird noch nicht überall konsequent umgesetzt 

Die BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024 ergab, dass durchschnittlich nur 52 Prozent der Beschäftigten bei längerer Erkrankung ein BEM-Angebot erhielten. 2018 waren es noch 40 Prozent. 

Auffällig ist der Unterschied zwischen Unternehmen mit und ohne Interessenvertretung: Dort, wo eine betriebliche Interessenvertretung vorhanden ist, wird deutlich häufiger ein BEM angeboten. Auch im Sozial- und Gesundheitssektor gibt es deutliche Unterschiede zwischen größeren und kleineren Einrichtungen. 

Gerade für Mitarbeitendenvertretungen zeigt sich damit: Eine aktive Interessenvertretung kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass BEM nicht nur auf dem Papier existiert. 

Fazit 

BEM ist kein lästiges Pflichtverfahren, sondern eine Chance. Es kann Arbeitnehmer:innen bei der Rückkehr unterstützen, Arbeitsplätze sichern und gleichzeitig Hinweise darauf geben, wo Arbeitsbedingungen verbessert werden müssen. 

Für die MAV lohnt es sich deshalb, das BEM aktiv mitzugestalten und nicht erst dann aufmerksam zu werden, wenn ein Einzelfall auf dem Tisch liegt. 

Vielen Dank an Marion Weinreich für das zur Verfügung stellen der Ausgangstexte, die wir leider etwas zusammenfassen mussten. Weiterführende Artikel der Reihe BEM von Marion Weinreich erscheinen zeitnah.