Kategorie: Themen

Muss ich in meiner Freizeit Nachrichten vom Arbeitgeber lesen?

Mit dieser Frage sehen sich Arbeitnehmer:innen bisweilen konfrontiert. Nahezu jede:r Arbeitnehmer:in wird schon einmal in der Situation gewesen sein, in der Freizeit Nachrichten oder Anrufe vom Arbeitgeber erhalten zu haben. Aber: muss ich diese Nachrichten denn lesen? Muss ich ans Telefon gehen? Und wenn ich das nicht tue: was passiert mir dann? In diesen Fragen hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein nun in einem Urteil etwas Licht ins Dunkel gebracht. Die gute Nachricht: das Urteil stärkt die Rechte der Arbeitnehmer:innen.

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Katholische Bischöfe beschließen überarbeitete Grundordnung

Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands hat am 22. November eine überarbeitete Grundordnung, umgangssprachlich oft „das katholische Arbeitsrecht“ genannt, beschlossen. Ziel der Überarbeitung war, die arbeitsrechtlichen Grundlagen der Arbeitnehmer:innen der katholischen Kirche zu reformieren und zu modernisieren. Insbesondere die Eingriffe in die persönliche Lebensführung wurden zuletzt massiv kritisiert und sind daher auch größtenteils aus der Grundordnung verbannt.

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