Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands hat am 22. November eine überarbeitete Grundordnung, umgangssprachlich oft „das katholische Arbeitsrecht“ genannt, beschlossen. Ziel der Überarbeitung war, die arbeitsrechtlichen Grundlagen der Arbeitnehmer:innen der katholischen Kirche zu reformieren und zu modernisieren. Insbesondere die Eingriffe in die persönliche Lebensführung wurden zuletzt massiv kritisiert und sind daher auch größtenteils aus der Grundordnung verbannt.
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20. Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht verabschiedet Resolution
„Kirchliche Privilegien beseitigen!“ titelt die am Dienstag erschienene ver.di-Pressemitteilung zu den Ergebnissen der 20. Fachtagung für kirchliches Arbeitsrecht, welche am 14. und 15. November in Kassel stattgefunden hat. Vor Ort wurde von den ca. 220 Teilnehmenden unter anderem eine Resolution […]
WeiterlesenGrund zur Sorge – weniger als 43 Prozent mit ihrer Pflegeausbildung zufrieden
Die Überlastung und Personalnot in den Gesundheitseinrichtungen hat auch deutliche Auswirkungen auf die Qualität der Pflegeausbildung. Das zeigt der aktuelle „Ausbildungsreport Pflegeberufe 2021“ der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). An der Befragung hatten sich über 3.000 Auszubildende und Studierende beteiligt. Von diesen sind nicht einmal 43 Prozent mit ihrer Ausbildung zufrieden – weit weniger als in klassischen dualen Ausbildungsberufen.
WeiterlesenOffener Brief zum PPR 2.0 – ver.di dankt für die Unterstützung
Ende September veröffentlichten wir den Aufruf der Gewerkschaft ver.di einen Offenen Brief an den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und die Abgeordneten des Bundestags zu unterstützen.
Darin wird die Nachbesserung des Entwurfs zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG), insbesondere die Personalbemessung, vom 14.09.2022 des Bundes gefordert.
WeiterlesenSolidarischer Herbst
Im Rahmen eines bundesweiten Bündnisses aus Gewerkschaften, Verbänden, Vereinen, Kirchen und Bürgerbewegungen ruft ver.di auf sich am „Solidarischen Herbst“ zur beteiligen. Die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine sind weitreichend für die Bevölkerung vor Ort, als auch für Millionen Menschen […]
Weiterlesen„Gute-KiTa-Gesetz“ = „KiTa-Qualitätsgesetz“
Das kurz genannte „Gute-KiTa-Gesetz“ oder lang ausgesprochen das „KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz“ (KiQuTG) wurde 2019 eingeführt und läuft bis Ende 2022. Den Bundesländern wurden zur Umsetzung insgesamt 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, Niedersachsen hat davon 526 Million Euro erhalten.
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