Allgemeingültiger Tarifvertrag in der Altenhilfe gefährdet

Man mag es kaum glauben, jetzt ist es gelungen einen Tarifvertrag für die Altenhilfe zu vereinbaren, da zickt nicht nur der Pflegefachverband sondern wohl auch die diakonische Arbeitsrechtliche Kommission auf Bundesebene. Wie berichtet forderte der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland einen runden Tisch zur Konfliktlösung, er forderte nicht die Mitglieder der Arbeitsrechtlichen Kommission auf dem Tarifvertrag zuzustimmen. Warum wohl nicht?

Die Arbeitnehmer*innenseite hat weder das Angebot der Aus- und Rücksprache mit der Verhandlungskommission angenommen noch sich bisher geäußert. Sie sind die Mitgestalter des Inhalts der AVR.DD und hier in der Verantwortung für eine Richtungsentscheidung in der Altenpflege. Laut Bericht auf Spiegel online tagt die ARK am Freitag zu diesem Thema, hoffentlich erinnert sich die Arbeitnehmer*innenseite welche Interessen sie vertritt und kämpft für die Zustimmung.

In dem Spiegel online Interview wurden Herr Daub (Vorstand der Dachstiftung Diakonie) und Herr Becker (Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Dienstgeberverbands Niedersachsen) dazu befragt wie zuversichtlich sie sind , dass eine Zustimmung zu dem Tarifvertrag Altenhilfe erfolgt. Herr Becker bringt seine Sorge zum Ausdruck, dass die Zweidrittelmehrheit in der ARK DD nicht erreicht werden könnte und Her Daub ergänzt dies mit der Aussage: „ Wenn es so käme, wäre das ein grandioser Selbstwiderspruch. Wir können als Diakonie doch nicht seit vielen Jahren fordern, dass diese Branche tariflich geregelt wird, dass Löhne und Arbeitsbedingungen in der Breite besser werden – und uns jetzt, da es endlich eine realistische Chance dafür gibt, selbst dagegen stellen.“

Bisher gab es von den kritischen Seiten keine Inhaltliche Ablehnung des Tarifvertrages, sondern stets formale Einreden auch dazu äußerte sich Herr Daub: „Der Hauptgrund ist offenbar die Sorge um die arbeitsrechtlichen Sonderrechte der Kirchen. Anders als im privaten Sektor mit Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Tarifverträgen gibt es hier den sogenannten Dritten Weg, bei dem in gemeinsamen Kommissionen von Arbeitgebern und Beschäftigten sogenannte Arbeitsvertragsrichtlinien definiert werden…“

Und auf die Frage, warum die gesetzliche Mindestlohnverordnung nicht ausreiche und noch extra ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag zu Geltung kommen sollte antwortete Herr Becker: „Wissen Sie, wie lange Pflegehelfer zum Mindestlohn arbeiten müssen, um im Alter eine Rente über Grundsicherungsniveau zu haben – also konkret 832 Euro im Monat? Am Stichtag 1. Januar 2022 liegt der Mindestlohn für sie bei zwölf Euro, dann müssten sie 51 Jahre lang in Vollzeit arbeiten. Die Pflegemindestlohn-Kommission hat in zehn Jahren eben nicht das Ziel erreicht, für auskömmliche Verdienste zu sorgen. Da landen Menschen im Alter in Armut, obwohl sie ihr Leben lang voll gearbeitet haben. Mit dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag bekäme die Pflegehilfskraft 13,80 Euro, und es wären immer noch 44 Jahre bis zur Rente über der Grundsicherung. Das ist im Grunde immer noch beschämend, aber es kann in Tarifauseinandersetzungen verbessert werden. Leider argumentieren einige in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen der Diakonie und der Caritas, Tarifpolitik sei keine Sozialpolitik. Wir sind vom Gegenteil überzeugt. Denn die Alternative ist, dass die Leute, die ein Leben lang in unseren Einrichtungen arbeiten, am Ende wieder bei uns landen – in den Suppenküchen, beim Foodsharing, wo wir ihnen ehrenamtlich Essenspakete mit nach Hause geben, während einige Betreiber sich von großen Renditen eine Finca auf Mallorca zulegen und ihren Weinberg bestellen.“

Hoffentlich verinnerlichen alle Verantwortlichen, die dazu beitragen könnten diese gute Entwicklung im Altenhilfebereich voran zu bringen, die Worte und setzten es in Taten um. Wir erwarten von allen Entscheidungsträgern nicht ihre Angst vor Machtverlust zum tragen kommen zu lassen, sondern eine Entscheidung im Sinne der Branche zu treffen.

Medieninformation von ver.di

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