ADK beschließt Corona-Sonderzahlung

Am 24.01.2022 hat die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK) der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen die Übernahme des Tarifvertrags der Länder über eine Corona-Sonderzahlung beschlossen.

Corona-Sonderzahlung noch in diesem Quartal

Dabei sollen alle Arbeitnehmer:innen der Kirchen, auf deren Arbeitsverhältnisse die DVO TV-L Anwendung findet und die am Stichtag 24.01.2022 im Arbeitsverhältnis standen, eine Sonderzahlung in Höhe von 1300€ brutto erhalten. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Corona-Sonderzahlung anteilig in der Höhe ihres individuellen Teilzeitfaktors.

Auch Auszubildende und Praktikant:innen sollen nicht leer ausgehen. Für sie sieht die Vereinbarung eine Sonderzahlung in Höhe von 650€ vor.

SuE-Tarif von der Sonderzahlung ausgeschlossen – Ungleichgewicht?

Nicht von der Sonderzahlung begünstigt sind Arbeitnehmer:innen, deren Eingruppierung und Vergütung sich nach dem „SuE-Tarif“ (SuE = Sozial- und Erziehungsdienst) des TVöD richtet. Sie hatten bereits im Dezember 2020 bis zu 600€ Corona-Zulage erhalten, nachdem diese im TVöD-Bereich verhandelt worden war. Noch im Dezember 2020 hatten Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter:innen aus der ADK öffentlich erklärt, dass die Zahlung nur für den SuE-Bereich „eine Härte für diejenigen bedeutet, die teilweise in derselben Einrichtung und unter ebenso hohem Einsatz und Risiko täglich ihrer Arbeit nachgehen“. Nun dürfte die festgestellte Härte in umgekehrter Richtung bestehen, denn mit der Übernahme der TV-L-Regelungen liegt die Sonderzahlung in diesem Bereich mehr als doppelt so hoch, wie im SuE-Bereich. Damit könnte die ADK sich mit einem gestiegenen Erklärungsbedarf konfrontiert sehen.