Test- und Maskenpflicht fällt zum 01. März

Wie das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Homepage mitteilte, haben sich die Gesundheitsminister:innen von Bund und Ländern darauf geeinigt, die Test- und Maskenpflicht aufgrund der stabilen Infektionslage zum 01. März weitestgehend auslaufen zu lassen.

Lauterbach: Pandemie hat ihren Schrecken verloren

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach äußerte sich demnach zur Entscheidung wie folgt: „Unterm Strich ist die Infektionslage seit Wochen stabil. Die 7-Tage-Inzidenz stagniert. Die Krankenhäuser können die Corona-Kranken gut versorgen. […] Deswegen haben wir mit den Gesundheitsministern der Länder vereinbart, fast alle Test- und Maskenpflichten zum 1. März auslaufen zu lassen. […] Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Aber die Pandemie hat ihren Schrecken verloren. Das Virus ist im Alltag beherrschbar. Und daraus ziehen wir Konsequenzen.“

Ausnahme sind nur die Besucher und Arztbesuche

Die einzig verbleibende Ausnahme sind demnach die Besucher von Patienten und Heimbewohnern sowie Personen, die einen Arztbesuch tätigen. Für diese gilt weiterhin die Maskenpflicht. Allerdings stellt Lauterbach auch hier baldige Lockerungen in Aussicht: „Nur beim Besuch von medizinischen Einrichtungen sollten wir weiterhin vorsichtig sein. Deshalb werden wir hier die Maskenpflicht noch ein paar Wochen aufrechterhalten.“

Achtung: Mitbestimmungsrechte beachten und wahrnehmen!

Mit dem Wegfall der gesetzlichen Vorgaben werden nun nahezu alle Maßnahmen des Gesundheitsschutzes mit Pandemiebezug wieder auf die vor Corona geltenden Regeln gestellt und liegen damit weitestgehend in der Entscheidungskompetenz der Einrichtungen. Sicher wird es auch an der ein oder anderen Stelle Einrichtungen geben, in denen eine Fortführung von Schutzmaßnahmen sinnvoll sein kann. Zu beachten ist hier in jedem Fall die Mitbestimmung der Mitarbeitervertretungen vor Ort. Sie sind bei allen Maßnahmen des Gesundheitsschutzes voll zu beteiligen und sollten die nun zu treffenden Maßnahmen aktiv begleiten.

Der ein oder andere Arbeitgeber mag sich während der Pandemie dazu ermächtigt gefühlt haben, quasi per „Notlagenregelung“ und ohne die zeitraubende und diskussionsintensive Mitbestimmung der Interessenvertretung zu „regieren“ und Maßnahmen einseitig festzulegen. Diese Zeit sollte nun definitiv vorbei sein und die Mitarbeitervertretungen tun gut daran, ihre Arbeitgeber an die Mitbestimmungsrechte zu erinnern und sie – wo es nötig erscheint – auch aktiv durchzusetzen.