Unbefriedigende Arbeitsbedingungen

Wie zufrieden sind Beschäftigte mit Ihren Arbeitsbedingungen? Mit dieser und weiteren Fragen zum Arbeitsplatz und -umfeld beschäftigt sich eine Studie der Meinungsforschungs- und Beratungsfirma Gallup. In einer Umfrage wurden bundesweit 1.500 Beschäftigte nach ihrem Engagement und Motivation bei der Arbeit befragt.

Nur rund 13 % der Befragten fühlen sich an Ihr Unternehmen emotional gebunden, 69 % verrichten „Dienst nach Vorschrift.“ Daher hören sich 41 % nach einem neuen Job um, 20 % sind aktiv auf der Suche.

Die Unternehmen sind so vielen Problemen gleichzeitig wie noch nie ausgesetzt. Wirtschaftliche und politische Änderungen, Preissteigerungen, Lieferknappheiten, Digitalisierung und Personalmangel erfordern Umstrukturierungen und Einsparungen. Umfangreiche Einflüsse welche sich auf den Umgang und die Zufriedenheit der Beschäftigten auswirken, anhand von Arbeitsverdichtungen und Überforderung.

Dass ihr Unternehmen sich für das Wohlergehen seiner Beschäftigten sorgt geben 26 % der Befragten an. Als zentralen Hebel sieht die Studie den Umgang der Führungskräfte mit den Beschäftigten, wobei 25 % damit zufrieden sind, 38 % Verbesserungsbedarf sehen.

Der Forschungsleiter und Personalexperte des Beratungsunternehmens Marco Nink kritisiert, „Vorgesetzte setzten mehr auf die Schwächen ihrer Beschäftigten anstatt auf deren Stärken und positiven Eigenschaften. Dabei ist die Faustregel ganz einfach >> Auf ein negatives Feedback müssen fünf positive folgen <<. Ein wertschätzender Umgang wirkt sich positiv auf die Leistungsbereitschaft aus, schützt vor Frustration und Wechselabsichten.“

Und bis zur Rente?

Und können Beschäftigte bei den bestehenden Arbeitsbedingungen ihren Job bis zum Rentenantritt ausüben? Dieser weiterführenden Frage widmet sich die Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans – Böcker – Stiftung. Bundesweit wurden 5.000 Beschäftigte sowie Interessenvertretungen zum Thema befragt.

Rund 38 % der Arbeitnehmer*innen und 26 % der Angestellten selber schätzen ein, dass eine Ausübung ihrer derzeitigen Tätigkeit bis zum Rentenantritt ehr weniger oder sogar auf keinen Fall zu erreichen ist.

Befragte Interessenvertretungen in den zusammengefassten Branchen der öffentlichen Dienstleister, Erziehung und Gesundheit äußerten, dass weniger als die Hälfte 47,6% der Beschäftigten ihre jetzige Tätigkeit bis zur Rente ausüben können. Wenn betriebliche Maßnahmen die Beschäftigten stärker als bisher unterstützen würden, sehen die Vertretungen der Branchen für rund 45% der Beschäftigen eine erhöhte Möglichkeit der Tätigkeitsausübung bis zum Rentenbeginn.

„Die Ergebnisse machten deutlich, dass Forderungen nach einer weiteren Anhebung des Rentenalters offensichtlich an der Realität vieler Beschäftigter vorbeigehen“, schreiben die Studienautoren Blank und Brehmer „Solche Maßnahmen würden den zweiten Schritt vor dem ersten machen und die Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt verschärfen. Wichtiger als eine Verlängerung der Lebensarbeitszeiten sei die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten. Wenn Menschen länger in ihrem aktuellen Job blieben, verbessere das die Finanzlage der Sozialversicherungen. Zugleich würden die Engpässe auf dem Arbeitsmarkt entschärft.“

Die Studie in Gänze >> Durchhalten bis zur Rente?

Unbefriedigende Arbeitsbedingungen, Leistungsdruck, Arbeitsverdichtung und Personalmangel stellen eine Abwärtsspirale dar, welche es zu unterbrechen gilt. Wir als Mitarbeitervertretungen sind ebenfalls dazu aufgefordert uns um die Gesundheit und Arbeitsplatzgestaltung der Beschäftigten in unseren Unternehmen durch Mitbestimmung und Initiative zu kümmern.  

Die Arbeitgeber:innen haben jederzeit die Möglichkeit die Arbeitsbedingungen zum positiven zu verändern. Gerade derzeitig finden in Niedersachsen die Tarifverhandlungen statt, wieder eine Chance als diakonische:r Arbeitgeber:in die Wertschöpfung nicht nur in der Frage der Nachhaltigkeit der Gottesschöpfung zu sehen, sondern auch in dem Erhalt der Gesundheit der Arbeitnehmer:innen und z.B.: die wöchentliche Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich zu reduzieren.