Vollversammlung unterstützt Weimarer Appell

Die Vollversammlung der Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen in Niedersachsen unterstützt den Weimarer Apell und fordert Beteiligung, Selbstbestimmung und Tarifverträge in allen kirchlichen und diakonischen Einrichtungen. 

Am 31. März fand in Hannover eine Vollversammlung der Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen der Diakonischen Werke Niedersachsens (agmav Niedersachsen) statt. Über 150 Teilnehmer:innen folgten der Einladung des agmav-Vorstandes und erlebten eine sehr erfolg- und erkenntnisreiche Versammlung. Auch der kollegiale Austausch kam dabei sicher nicht zu kurz.

Weimarer Appell

Neben vielen weiteren Themen wurde auch der Weimarer Appell besprochen und die Vollversammlung hat mit großer Mehrheit beschlossen, diesen als niedersächsische Mitarbeitervertretungen ausdrücklich zu unterstützen:

Beteiligung, Selbstbestimmung und Tarifverträge in kirchlichen Einrichtungen
Grundrechte sind nicht teilbar. Sie gelten auch für die Arbeitnehmer:innen der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände. Wie unsere Kolleg:innen im öffentlichen Dienst und der Privatwirtschaft wollen auch wir über unsere Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen selbst mitbestimmen. Das geht am besten in Tarifverhandlungen, die Arbeitgeber und Gewerkschaften auf Augenhöhe führen. Von der Aufstellung der Forderung bis zur Annahme eines möglichen Ergebnisses – in Tarifrunden entscheiden die gewerkschaftlich organisierten Kolleg:innen selbst über ihre Belange. Leider verweigert ein Großteil der kirchlichen Arbeitgeber in Deutschland weiterhin diese demokratische Beteiligung. Stattdessen beharren sie auf dem kircheneigenen „Dritten Weg“, bei dem Löhne und Arbeitsbedingungen hinter verschlossenen Türen, ohne Transparenz und aktive Beteiligung der Betroffenen festgelegt werden. Die Ergebnisse sind oft schlechter, sie benachteiligen die Arbeitnehmenden, in an- und ungelernten Tätigkeiten, wenn nicht die Ergebnisse im öffentlichen Dienst übernommen oder nachvollzogen werden. Sie sind nicht verbindlich, das heißt im Arbeitsvertrag kann zu Lasten der Arbeitnehmer:innen abgewichen werden.
Zudem passt die Kirchenspitze die Verfahrensregeln im Dritten Weg immer wieder so an, dass sie ihre Interessen gegen die eigenen Beschäftigten durchsetzen kann. Wie aktuell am Klinikum Weimar bestreiten viele kirchliche Arbeitgeber das Streikrecht ihrer abhängig Beschäftigten und damit die grundgesetzlich verbriefte Koalitionsfreiheit. Damit muss Schluss sein. Tarifverträge – das geht! In evangelischer Kirche und Diakonie bestehen beispielsweise in Niedersachsen, in der Nordkirche, in Berlin und Brandenburg und in der Altenhilfe in Hessen bereits Flächentarifverträge, in weiteren Einrichtungen gibt es Haustarifverträge. Kirche muss auch beim Arbeitsrecht endlich im 21. Jahrhundert ankommen. Die Demokratie muss endlich auch in kirchlichen Betrieben ankommen.

Den Weimarer Appell gibt es mit einem Klick auf die oben stehende Grafik zum Download.