Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetz

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlichte seinen Forschungsbericht zum Bundesteilhabegesetz (BTHG). Untersucht wurde die Ausführung und die absehbaren Wirkungen der neuen Regelungen der Eingliederungshilfe nach dem BTHG.

Das Ergebnis ist ernüchternd – die gesetzten Ziele bleiben unerreicht, die gesetzlichen Vorgaben werden noch lange nicht vollständig umgesetzt. Bei der Umsetzung selbst bestehen große Unterschiede, insbesondere zwischen den einzelnen Bundesländern.

Der Wunsch zur Verbesserung trifft auf die Wirklichkeit

Die frommen Wünsche der Gesetzgebung zur Verbesserung der Teilhabe und Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen treffen auf die praktische Umsetzung in der Wirklichkeit. Diese zeigt zwar einige Veränderungen auf, welche aber nicht ausreichend sind. So können teils die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen zur Teilhabe nicht angeboten werden oder diese werden den Leistungsempfängern einfach nicht gewährt.

Die Diakonie Deutschland und der Evangelische Bundesfachverband für Teilhabe (BeB) haben die zentralen Erkenntnisse des Forschungsberichts zusammengefasst:

• Wunsch- und Wahlrecht: Das Wunsch- und Wahlrecht, insbesondere bei der Wohnform, ist oft nicht gegeben. Gewünschte Leistungen dürfen häufig nicht mehr kosten als alternative Angebote, was zu Interessenkonflikten führt.
• Bedarfsermittlung und Gesamtplanung: Die neue ICF-basierte Bedarfsermittlung wird in den Ländern unterschiedlich angewendet und führt oft nicht zu den entsprechenden Leistungen. Dies gilt besonders für Menschen, die in besonderen Wohnformen, den früheren stationären Einrichtungen leben.
• Kosten der Eingliederungshilfe: Die Evaluation zeigt, dass das Bundesteilhabegesetz bisher nicht wesentlich zu den Kostensteigerungen in der Eingliederungshilfe beigetragen hat.
• Gesamteinschätzung: Zwischen dem sozialpolitischen Anspruch, der mit dem Bundesteilhabegesetz verbunden ist, und der Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderung besteht nach wie vor eine große Diskrepanz. Leistungsträger und Leistungserbringer müssen diese Lücke zwischen Rechtanspruch und Realität gemeinsam schließen.

Von den Verbänden werden eine Nachsteuerung und eine konsequente Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes gefordert, um nachhaltige Verbesserungen bewirken zu können.

Der Forschungsbericht zum Nachlesen >> Bundesteilhabegesetz

Initiative Wege für Verbesserungen werden honoriert

Um im eigenem Rahmen Verbesserungen zu fördern und zu verbreiten, schreibt der evangelische Fachverband für Teilhabe (BeB) zum achten Mal den „mitMenschPreis“ unter dem Motto >Menschlichkeit stärken< aus. Gesucht werden Projekte und Initiativen, die Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung stärken und mehr Teilhabe ermöglichen.

Die Projekte und Initiativen, die sich um die Auszeichnung bewerben, sollen die Bedeutung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung verdeutlichen und fördern. Ausgezeichnet werden drei Projekte, die ein Preisgeld gestaffelt von 8.000 Euro, 5.000 Euro beziehungsweise 3.000 Euro erhalten. Zudem werden Videodokumentationen über die preisgekrönten Projekte produziert, welche für die Werbung und Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden können. Bewerbungsschluss ist der 08. November 2025.

Weitere Informationen sind zu finden >> mitMenschPreis