Die Arbeitsrechtliche Kommission
Die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK DD) der Diakonie Deutschland wird besetzt durch Dienstgeber und Dienstnehmer Arbeitsrechtliche Kommission Diakonie Deutschland – Dienstnehmerseite (diakonie-ark-dienstnehmerseite.de) und beschließt über die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR-DD).
Die Kommission regelt somit die Arbeitsbedingungen für mehr als 180.000 Beschäftigte, welche nach den AVR-DD beschäftigt werden.
Die Verhandlungen wurden am 29.08.2022 abgeschlossen
Überraschend schnell konnte sich der ARK DD am 29.08.22 auf Auszahlung einer Corona – Prämie und Entgelterhöhungen einigen.
Die Corona – Prämie wird ab Oktober dieses Jahres, jedoch spätestens mit dem Dezembergehalt, ausgezahlt. Sie beträgt 300,00 € für die Entgeltgruppen 1 – 7 und 200,00 € ab Entgeltgruppe 8. Auszubildende und Anerkennungspraktikanten erhalten 100,00 €, sowie Ärztinnen und Ärzte 200,00 €.
Bei den Entgelterhöhungen wurden folgende Einigungen erzielt:
– Ärztinnen und Ärzte erhalten rückwirkend ab dem 01.01.2022 eine Entgelterhöhung von 4,1%, sowie Verbesserungen bei den Ruf- und Bereitschaftsdiensten.
– Zum 01.01.2023 werden die monatlichen Entgelte der Beschäftigten um 5,2 % erhöht, jedoch mindestens um 175,00 €.
– Für Auszubildende und Anerkennungspraktikanten steigen die Vergütungen ab 01.01.2023 um 100,00 €, in der Pflege um 120,00 € monatlich.
– Beschäftigte in der patientennahen Pflege in Einrichtungen der Altenpflege, in Krankenhäusern und in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe im Bereich Wohnen (Fachkräfte in den Entgeltgruppen 7 und 8) erhalten ab dem 01.01.2023 eine monatliche Zulage in Höhe von 100,00 €.
– Darüber hinaus besteht ab dem 01.01.2023, unter Änderung des Dienstvertrags und Abschluss einer Dienstvereinbarung, die Möglichkeit einer Entgeltumwandlung in Sachleistung eines Elektrofahrrads oder Fahrrads. Das Angebot des „Jobrad – Leasing“ wird somit eingeräumt.
Bildrechte:
- AVR DD: ag mav / VdDD