Kategorie: Recht

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Hinweisgeberschutzgesetz- was bestimmen wir mit bei der Umsetzung

Nach langen Umwegen wurde das Hinweisgeberschutzgesetz am 02. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es wird einen Monat nach der Verkündung in Kraft treten – also am 02. Juli 2023. Für Kirche, Caritas und Diakonie ist zunächst festzuhalten, dass das Hinweisgeberschutzgesetz auch im kirchlichen Bereich Gültigkeit beanspruchen kann. Das folgt aus § 3 Abs. 9 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), der den Kreis der Beschäftigungsgeber weit fasst.

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