Viele Seminare in 2023 sind schon ausgebucht, einige bieten aber durchaus noch Plätze und sind absolut empfehlenswert! Zwei möchten wir euch an dieser Stelle ans Herz legen: Gesundheitsschutz 2 und das Kompetenzseminar für Vorsitz und Stellvertretung. Beide Seminare bieten noch ausreichend freie Plätze!
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Gutachten zur Notwendigkeit des kirchlichen Arbeitsrecht
Die Hans-Böckler-Stiftung hat ein Gutachten von Peter Stein, ehemaliger Arbeitsrichter, veröffentlicht. Stein beleuchtet in diesem Gutachten das kirchlichen Selbstbestimmungsrecht im Arbeitsrecht und seinen Grenzen. Aus seiner Sicht sind die Grenzen demnach enger gesteckt, als es die Rechtsprechung hierzulande über Jahrzehnte vorgegeben hat.
WeiterlesenBEM-Verfahren: es drohen massive Verschlechterungen!
Im Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition war noch von Verbesserungen beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) die Rede. Dort hieß es: „Das Betriebliche
Eingliederungsmanagement wollen wir als Instrument auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite stärker
etablieren mit dem Ziel, es nach einheitlichen Qualitätsstandards flächendeckend verbindlich zu
machen (Beispiel „Hamburger Modell“).“ Nun liegt der Referentenentwurf der geplanten Gesetzesänderung vor und lässt leider schlimmes ahnen.
Tarifverhandlungen TVöD
Der Tarifvertrag öffentlicher Dienst findet für rund 2,5 Millionen Beschäftigte Anwendung und darüber hinaus ist der TVöD die Leitwährung für viele Tarifwerke in Diakonie und Caritas. Die Tarifverhandlungen für den TVöD haben begonnen und die Forderungen der Gewerkschaft ver.di sind […]
WeiterlesenInitiative #wärmewinter der Diakonie und EKD
#wärmewinter – ist eine gemeinsame Initiative der Diakonie Deutschland und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) um ein sichtbares und öffentliches Zeichen gegen soziale Kälte und für Mitmenschlichkeit und Nächstenliebe zu setzten.
WeiterlesenMuss ich in meiner Freizeit Nachrichten vom Arbeitgeber lesen?
Mit dieser Frage sehen sich Arbeitnehmer:innen bisweilen konfrontiert. Nahezu jede:r Arbeitnehmer:in wird schon einmal in der Situation gewesen sein, in der Freizeit Nachrichten oder Anrufe vom Arbeitgeber erhalten zu haben. Aber: muss ich diese Nachrichten denn lesen? Muss ich ans Telefon gehen? Und wenn ich das nicht tue: was passiert mir dann? In diesen Fragen hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein nun in einem Urteil etwas Licht ins Dunkel gebracht. Die gute Nachricht: das Urteil stärkt die Rechte der Arbeitnehmer:innen.
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