Bei seiner turnusmäßigen Mitgliederversammlung hat der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) Wilfried Wesemann (64)zum neuen Vorstandsvor-sitzenden gewählt. „Die Altenhilfe und Pflege braucht auf der Bundesebene eine starke Interessenvertretung, die neben der Bundesdiakonie die Interessen der Mitgliedseinrichtungen und der Mitarbei-tenden in der Pflege vertritt.“, so Wesemann nach der Wahlentscheidung.
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#Gemeinsame Sache für eine solidarische Altenpflege
Am vergangenen Mittwoch hatte die Gewerkschaft ver.di Beschäftigte in der Altenpflege bundesweit zu einem virtuellen Aktionstag aufgefordert. Unter Wahrung der Hygienemaßnahmen wurde den Forderungen nach Schutz, besseren Arbeitsbedingungen, einer besseren Bezahlung, mehr Personal und einer solidarischen Pflegegarantie Nachdruck verliehen.
Weiterlesen§ 56 Infektionsschutzgesetz geändert
Die Diskussion um die Entschädigung bei Reisen in ein Risikogebiet hat schon zu dem letzten Lockdown stattgefunden. Bereits zu dieser Zeit hatte Herr Spahn angekündigt, eine Gesetzesänderung einzubringen.
Nun wurde der Gesetzestext an der Stelle, wo es um die Gründe geht, nicht entschädigt zu werden, ergänzt.
Kircheninfo von ver.di
Das neue Kircheninfo von ver.di ist erschienen. Die Themen reichen von Berichten zu Tarifverhandlungen bei Caritas und Diakonie, über Beiträge von Kolleg*innen aus Mitarbeitervertretungen bis hin zu der politischen Auseinandersetzung mit dem Begriff der Dienstgemeinschaft.
WeiterlesenStellungnahme Von ver.di-Kirchenfachrat zu § 26 MVG.EKD
Der ver.di-Kirchenfachrat hat die Aufgabe, Veränderungen der kirchlichen Gesetzgebung und deren Auswirkungen auf die kirchlichen Beschäftigten zu beraten und zu bewerten. Das betrifft z.B. Kirchengesetze, die Regeln, wie Löhne und Arbeitsbedingungen festgelegt werden oder welche Rechte Mitarbeitervertretungen haben. Die Expertise […]
Weiterlesen12 Stunden – Nein Danke
Wieder hat die Landesregierung eine Allgemeinverfügung erlassen, die es zulässt die tägliche Arbeitszeit auf 12 Stunden zu erhöhen. Betroffen sind wieder die Krankenhäuser und andere Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen befristet bis zum 31.05.2021. Ambulante Pflegedienste zählen zu den anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen. Die Arbeitszeit soll 60 Stunden wöchentlich nicht überschreiten.
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