Schlagwort: EKD

Bundeskonferenz gibt Stellungnahme zur erneuten MVG-EKD-Änderung ab

Die Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften und Gesamtausschüsse im Bereich der Diakonie Deutschlands hat eine Stellungnahme auf ihrer Homepage veröffentlicht, die wir an dieser Stelle ungekürzt wiedergeben möchten. Ursächlich dafür sind die Planungen des Rates der EKD, das jüngst im November beschlossene und zum 01.01.2024 in Kraft getretene Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG-EKD) im § 49 erneut zu ändern.

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ver.di übergibt Unterschriften gegen kirchliches Arbeitsrecht

Am Dienstag hat die Gewerkschaft ver.di übr 37.000 gesammelte Unterschriften zur Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts an den SPD-Bundestagsabgeordneten Mathias Papendieck, Mitglied des Ausschusses für Arbeit und Soziales, übergeben. Die Gewerkschaft fordert damit nachdrücklich dazu auf, die Ausnahmen für Kirchen und ihre caritativen Einrichtungen aus den weltlichen Gesetzen zu streichen und u.a. das Betriebsverfassungsgesetz zur Anwendung zu bringen. Die Prüfung des kirchlichen Arbeitsrechtes hatte sich die Regierungskoalition in den Koalitionsvertrag geschrieben, wirkliche Verbesserungen blieben aber laut ver.di aus.

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Diakonie-Mitarbeitervertretungen kritisieren EKD-Synode

Die Mitarbeitervertretungen in der Diakonie üben Kritik an der Novelle des Mitarbeitervertretungsgesetzes. Der Beschluss der EKD-Synode vom 5. Dezember benachteilige die Interessenvertretungen der Diakonie-Beschäftigten, erklärte Ralf Hubert, Vorsitzender der Bundeskonferenz (Buko) der Gesamtausschüsse und Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen, am 22. Dezember in Münster.

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EKD-Synode plant Mitbestimmungsrechte zu verschlechtern

Dass die Synode der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) eine Novellierung des Mitarbeitervertretungsgesetzes (MVG-EKD) plant, war schon länger bekannt und wir haben bereits im Juli unsere Stellungnahme zu den geplanten Änderungen abgegeben und veröffentlicht. Diese wurde nur sehr geringfügig für die Beschlussvorlage der Synode berücksichtigt. Nun ist uns zur Kenntnis gekommen, welche Änderungen im Nachgang unseres Stellungnahmeverfahrens noch vorgenommen wurden. Auch dazu sehen wir uns gezwungen, eine öffentliche Stellungnahme abzugeben, bevor die Synode am 05. Dezember darüber beschließt.

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