ver.di startet Petition: Gleiches Recht für kirchlich Beschäftigte!

Unter dem Titel „Gleiches Recht für kirchlich Beschäftigte“ wurde von der Gewerkschaft ver.di eine Petition gestartet. Diese richtet sich an die Regierungskoalition und insbesondere an den Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

Kernforderung: Abschaffung der Sonderregeln für Kirchen im Arbeitsrecht

Im Kern fordert ver.di gemeinsam mit den Unterzeichner:innen der Petition die Abschaffung von Sonderregeln im Arbeitsrecht, die die Kirchen immernoch besitzen und an denen sie vehement festhalten wollen. Als Beispiel seien hier die Sonderregeln im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (§9 AGG) oder die Ausnahme im Betriebsverfassungsgesetz (§118 Abs. 2 BetrVG) genannt.

„Auch im Jahr 2023 haben wir, die Beschäftigten von Kirchen, Diakonie und Caritas, noch nicht dieselben Rechte wie unsere Kolleg*innen in weltlichen Betrieben. Für kirchliche Arbeitgeber gelten gesetzliche Sonderregeln im Arbeitsrecht. Sie können zum Beispiel Pflegekräfte, Erzieher*innen oder Verwaltungsangestellte kündigen, wenn diese aus der Kirche austreten oder den Kirchenoberen ihr Privatleben missfällt. Als kirchlich Beschäftigte haben wir geringere Mitbestimmungsrechte und können daher schlechter Einfluss auf unsere Arbeitsbedingungen nehmen. Höchste Zeit, diese veralteten Kirchenprivilegien abzuschaffen. SPD, Grüne und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, das kirchliche Sonderrecht zu überprüfen. Für uns ist klar: Es gehört abgeschafft! Die Diskriminierung von Beschäftigten kirchlicher Einrichtungen muss ein Ende haben. Gleiche Rechte für alle!

aus dem Petitionstext: Petition auf openpetition.de

Wege zur Unterzeichnung der Petition

Zum ver.di-Beitrag über die Petition gelangt man über diesen Link. Auf der ver.di-Seite stehen auch Formulare für die Sammlung von analogen Unterschriften zum Download zur Verfügung.

Direkt zur Petition auf openpetition.de kommt man über diesen Link oder den nebenstehenden QR-Code. Auch die Direkteingabe der nebenstehenden Internetadresse führt zur Petition.

Position der agmav Niedersachsen: Unterstützung dringend empfohlen!

Schon auf der Fachtagung kirchliches Arbeitsrecht in Kassel im vergangenen Jahr hatten die Anwesenden Mitarbeitervertreter:innen eine Resolution zur Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts verabschiedet. Es wird Zeit, dass die Ampelkoalition nicht nur Wort hält, sondern in der Prüfung des kirchlichen Arbeitsrechts zum Schluss kommt, dass einzig eine Abschaffung die Ungleichbehandlung von Arbeitnehmer:innen beenden kann.

Unserer Erfahrung nach handeln die kirchlichen und diakonischen Arbeitgeber wie ihre weltlichen Kolleg:innen. Unsere diakonischen Betriebe werden aus öffentlichen Geldern finanziert, sie erhalten nahezu keine Finanzierung von der Kirche. Bisweilen werden Mitbestimmungsrechte mit Füßen getreten, indem die Bildung von Mitarbeitervertretungen verhindert oder zumindest massiv behindert wird. Engagierten Mitarbeitervertreter:innen wird unrechtmäßig die Kündigung ausgesprochen. Und über der absolut individuellen Entscheidung zur Kirchenmitgliedschaft – und damit auch dem Kirchenaustritt – schwebt immernoch das Damoklesschwert der außerordentlichen Kündigung, wenngleich diakonische Betriebe ohne Nichtkirchenmitglieder längst nicht mehr genug Arbeitnehmer:innen finden und sie daher schon zuhauf einstellen.

Mit stetig fallenden Mitgliederzahlen und steigenden Austritten spielen die Kirchen lange nicht mehr die Rolle,
die sie vor Jahrzehnten noch spielten. Angesichts einer immer größer werdenden säkularisierten Gesellschaft verliert die Sonderrolle der Kirchen ihre Berechtigung.
Das Sonderrecht gehört abgeschafft!

Tragt bitte die obenstehende Petition in eure Betriebe und sprecht mit Kolleginnen und Kollegen darüber. Gemeinsam können alle kirchlich Beschäftigten einen Appell senden, den die Politik nicht länger überhören kann. Es ist an der Zeit!