Richtungsweisender Tarifabschluss im KTD

In der Tarifrunde zum Kirchlichen Tarifvertrag Diakonie (KTD), der in großen Teilen Norddeutschlands für Diakoniebeschäftigte gilt, gab es im September einen richtungsweisenden Abschluss. So steigen die Entgelte zu 2024 um 10% und zu 2025 nochmals um 2%. Auch eine Veränderung der Eingruppierungsordnung führt zu deutlichen Gehaltszuwächsen.

Lineare Entgelterhöhungen zum 01.01.2024 und 01.01.2025

Als erste lineare Entgelterhöhung wurde ein Anstieg um 10% zum 01. Januar 2024 vereinbart. Der zweite Erhöhungsschritt folgt dann ein Jahr später zum 01.01.2025 in Höhe von 2%. Diese Erhöhungen gelten für alle Arbeitnehmer:innen, mit Ausnahme der Ärzt:innen. Diese Berufsgruppe erhält separate Erhöhungen von 4,8% rückwirkend zum 01. Juli 2023 und weiteren 4% zum 01. April 2024. In der Höhe entspricht dies dem Abschluss des Marburger Bundes mit dem Verband der kommunalen Arbeitgeber.

„Gute Arbeit soll gut bezahlt werden“

Pastor Uwe Mletzko, Vorstandsvorsitzender der Evangelischen Stiftung Alsterdorf

Darüber hinaus steigen auch die Vergütungen für Auszubildende. Diese erhalten ab 01. Januar 2024 150€ und ab 01. Januar 2025 weitere 100 € mehr. Damit steigen die Ausbildungsvergütungen bis 2025 um 250 €. Auszubildende zur Pflegefachkraft im dritten Ausbildungsjahr erhalten damit ab 2025 eine Vergütung von 1.603,00 €.

Verbesserungen durch neue Eingruppierungsordnung – Verzicht auf Inflationszahlung

Zusätzlich zu diesen ordentlichen Steigerungen wird auch die Eingruppierungsordnung überarbeitet, woraus sich nach Angabe der beteiligten Parteien ab dem 01. Januar 2025 die Eingruppierung vieler Fachkräfte ändert. Die Evangelische Stiftung Alsterdorf berichtet auf ihrer Homepage von sich ergebenden 15% Entgeltsteigerung für Pflegefachkräfte und 19% für Erzieher:innen, die sich aus der Kombination der linearen Erhöhung und der neuen Eingruppierungsordnung über die vereinbarte Laufzeit ergeben.

Bemerkenswerterweise wurde – entgegen vielen anderen Tarifabschlüssen dieser Zeit – auf eine Inflationsausgleichszahlung verzichtet. Dies taten die Tarifparteien übereinstimmend zugunsten der hohen linearen Entgelterhöhung, die wohl mit einer Inflationszahlung nicht zustande gekommen wäre.