ver.di-Kundgebung vor dem Landeskirchenamt Erfurt

Am 17. Januar protestierten rund 100 Gewerkschaftsmitglieder, überwiegend aus dem Sophien- und Hufelandklinikum Weimar, vor dem Landeskirchenamt in Erfurt für gleiche Rechte kirchlicher Arbeitnehmer:innen. Sie möchten Tarifverträge abschließen und das volle Streikrecht erhalten.

Konflikt am Klinikum beschäftigt Gerichte

Vorausgegangen war ein aktueller Konflikt am Sophien- und Hufelandklinikum Weimar, über den wir bereits berichteten. Hier hat sich die Mehrheit der Arbeitnehmer:innen gewerkschaftlich organisiert und dann gemeinsam mit ihrer Gewerkschaft ver.di auf den Weg gemacht und den Arbeitgeber zu Tarifverhandlungen aufgefordert. Bislang werden die Arbeitsbedingungen dort in den kircheneigenen, sehr verschlossenen und für Arbeitnehmer:innen sehr wenig beteiligungsorientierten Arbeitsrechtlichen Kommissionen ausgehandelt.

Statt den Wunsch nach Tarifverhandlungen zu respektieren und sich arbeitgeberseitig darauf einzulassen, begaben sich Kirche, Diakonie und Arbeitgeber in eine Verweigerungshaltung. Dies wollten die organisierten Arbeitnehmer:innen mit einem Warnstreik beeinflussen, der prompt von allen drei gegenüberstehenden Parteien gerichtlich angegriffen wurde. Am 19. Februar wird nun vor dem Erfurter Arbeitsgericht verhandelt, ob für die Arbeitnehmer:innen in Weimar überhaupt ein Streikrecht existiert. Es ist zu erwarten, dass dies nicht das letzte Gerichtsverfahren sein wird. Beide Seiten werden im Fall einer Niederlage wohl die nächsthöhere Instanz einschalten.

Nicht gerichtlich untersagen können Kirche, Diakonie und das Klinikum Protestkundgebungen, wie sie jetzt in Erfurt stattgefunden haben. Das ist auch gut so! Arbeitnehmer:innen haben auch in Kirche und Diakonie ein eigenes Selbstbestimmungsrecht und dürfen ihre Meinung frei äußern. Dass sich die Kirche an diesen Umstand noch gewöhnen muss, ist angesichts des harten gerichtlichen Vorgehens offensichtlich.

Tarifverträge funktionieren

Doch auch in Kirche und Diakonie funktionieren Tarifverträge. So zum Beispiel seit vielen Jahren in Niedersachsen, der Nordkirche oder Hessen. „Wir wollen als Gewerkschaft nicht über den Gottesdienst mitbestimmen, sondern mit den Arbeitgebern auf Augenhöhe über Bezahlung und Arbeitsbedingungen verhandeln“, wird Sylvia Bühler vom ver.di Bundesvorstand im humanistischen Pressedienst zitiert.
Bühler äußert weiter: „Gemeinsam mit den Kirchen verteidigen wir den Sozialstaat und stemmen uns gegen autoritäre und populistische Bestrebungen in der Politik. Gemeinsam können wir auch die Arbeitsbedingungen in den kirchlichen Gesundheits- und Sozialeinrichtungen gut gestalten.“

Die Arbeitgeber in Weimar sollten sich auf diesen lohnenswerten Tarifvertragsweg einlassen und die Vorteile eines beteiligungsorientierten Tarifwerkes für sich nutzen, statt sich wie bockige Kinder am völlig veralteten Spielzeug des Dritten Weges festzuhalten.