Die kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien bieten viele Möglichkeiten, Entgelte abzusenken. Mit einer Befragung will die Gewerkschaft ver.di herausfinden, wo das in der Diakonie geschieht.
Ob in Krankenhäusern, in der Altenpflege oder der Eingliederungshilfe – überall wird die volle Refinanzierung von Tarifsteigerungen infrage gestellt. Werden diese und weitere Kürzungen umgesetzt, erhöht sich der Kostendruck in den Einrichtungen weiter.
Viele diakonische Träger haben bereits in der Vergangenheit damit reagiert, die unsichere Finanzierung auf ihre Beschäftigten abzuwälzen. Die meisten Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Diakonie machen es möglich, Lohnbestandteile zu kürzen. Zugleich können einzelne Beschäftigte oder Gruppen besser bezahlt werden, was die Ungleichheit in den Belegschaften verschärft.
Die AVR-DD > bis zu zehn Prozent Lohnkürzungen möglich
In vielen kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien kann die Jahressonderzahlung abhängig vom Jahresergebnis reduziert werden, so auch in den AVR der Diakonie Deutschland (AVR.DD). Seit 2007 kann laut Anlage 14 unter Umständen bis zu 75 Prozent des 13. Monatsentgelts gekürzt werden. Bezogen auf das Jahreseinkommen entspricht dies einer Minderung von bis zu 5,9 Prozent.
Darüber hinaus eröffnet § 17 AVR.DD die Möglichkeit, die Lohnkosten dauerhaft um bis zu 6 Prozent abzusenken. Werden die Möglichkeiten der Anlage 14 und des § 17 kombiniert, können insgesamt bis zu 9,9 Prozent des Jahreseinkommens gekürzt werden.
Für Einrichtungen, die sich in einer vorübergehenden wirtschaftlichen Notlage befinden, enthält außerdem die Anlage 17 AVR.DD besondere Instrumente: So kann beispielsweise mit Zustimmung der Mitarbeitendenvertretung die Auszahlung von bis zu zehn Prozent des Bruttojahresentgelts um bis zu zwölf Monate verschoben werden.
Neben den AVR.DD existieren zahlreiche regionale und trägerspezifische Arbeitsvertragsrichtlinien, die die Absenkungsmöglichkeiten der AVR.DD übernommen und teilweise verändert haben. Bei manchen sind sie an andere Voraussetzungen geknüpft – oder entsprechende Regelungen fehlen ganz.
Die Gewerkschaft ver.di möchte erfahren: was, wie und wo
Die Gewerkschaft ver.di will wissen: Wo machen diakonische Einrichtungen von diesen Möglichkeiten Gebrauch? Wo werden Löhne abgesenkt oder individuell erhöht?
Für ver.di stellt sich die Frage, welche Bedeutung diese Regelungen heute bereits haben. Wie häufig werden Jahressonderzahlungen gekürzt? Wie oft werden dauerhafte Absenkungen genutzt? Welche tariflichen oder außertariflichen Besserstellungen von Beschäftigten sind bekannt? Wie werden die Beschäftigten, die Mitarbeitendenvertretung beteiligt?
Klar ist: Je stärker die Finanzierung Sozialer Arbeit unter Druck gerät, desto größer wird die Gefahr, dass Einsparungen bei den Beschäftigten gesucht werden. Umso wichtiger ist es, die Erfahrungen aus den Einrichtungen sichtbar zu machen. Deshalb führt ver.di eine Befragung zu Lohnabsenkungen und Lohnbesserstellungen in der Diakonie durch.
>> Lohnkürzungen in der Diakonie
Beteiligt Euch an der Befragung und berichtet von Euren Erfahrungen!
Die Ergebnisse sollen dazu beitragen, Umfang und Auswirkungen solcher Maßnahmen besser einschätzen zu können und die Diskussion über faire Arbeitsbedingungen in Kirche und Diakonie mit belastbaren Informationen zu führen.



