Dienstplan – endlich wirksam mitbestimmen
Reaktion auf die neueste Rechtsprechung des Kirchengerichtshofs
Die Dienstplanung unterliegt dem Mitbestimmungsrecht der Mitarbeitervertretung. In der Praxis wird dieses Recht nur „zögerlich“ wahrgenommen.
Das liegt auch daran, dass die Mitarbeitervertretungen immer wieder erleben, dass der Arbeitgeber den Dienstplan vorläufig anordnet und wenn das Kirchengericht (endlich) zur Verhandlung lädt, ist der Dienstplan längst abgelaufen.
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