Nach langen und kräftezehrenden Verhandlungstagen konnte Anfang Dezember 2025 im Tarifvertrag Diakonie Niedersachsen eine Einigung zwischen den Gewerkschaften ver.di und Marburger Bund auf der einen Seite und dem Diakonischen Dienstgeberverband Niedersachsen (DDN) auf der anderen Seite erreicht werden. Nun werden ab März weitere Bestandteile der Einigung aktiv.
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LAG Hannover bestätigt Rufbereitschaftsurteil
Nachdem ein Krankenhaus mit einer 30-Minuten-Vorgabe in der Rufbereitschaft eines Arztes im vergangenen September schon vor dem Arbeitsgericht Hannover verlor, wurde dieses Urteil vom Landesarbeitsgericht Hannover (Az: 8 SLa 502/25) nun bestätigt. Arzt klagt gegen Anweisung – Klinik scheitert mit […]
WeiterlesenArbeitszeit – ein Gesetz unter Druck
Das Arbeitszeitgesetz setzt in der Arbeitswelt in Deutschland seit 1994 einige der zentralen Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit. Es definiert, wie lange der Arbeitgeber eine:n Arbeitnehmer:in in Anspruch nehmen darf. Als Grundsatz gilt der darin festgelegte 8-Stunden-Tag in Deutschland seit 1918, als er in der Schwer- und Rüstungsindustrie eingeführt wurde.
WeiterlesenTarifvertrag Diakonie Niedersachsen im Detail – Wissenswertes zum aktuellen Tarifabschluss
Der Verein dia bietet zwei Tagesveranstaltungen zum aktuellen Tarifabschluss an, am 26. Februar und am 02. März. Interessierte könne sich auf der Homepage von dia e.V. anmelden. Hier die jeweiligen Links: für den 26. Februar in Hannover für den 02. […]
Weiterlesen„Aktivrente“ – Arbeiten im Ruhestand
Die Aktivrente wurde beschlossen und ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Der Beschluss erfolgte durch Bundestag und Bundesrat im Dezember 2025, nachdem das Bundeskabinett den Gesetzentwurf im Oktober 2025 verabschiedet hatte. Rentner:innen, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, […]
WeiterlesenBundesarbeitsgericht urteilt zu Mehrarbeitszuschlägen für Teilzeitbeschäftigte
Am 26. November 2025 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) sich zu tarifvertraglichen Mehrarbeitszuschlägen für Teilzeitbeschäftigte geäußert und damit ein Urteil des Landesarbeitsgerichtes Nürnberg aus dem Jahr 2022 revidiert. Dieses wird nun erneut über die Höhe des Anspruchs auf Mehrarbeitszuschläge entscheiden müssen. Dass der Anspruch jedoch besteht, ist nun durch das BAG geklärt.
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