Grundordnung des katholischen kirchlichen Dienstes

Reform der Grundordnung: Die Arbeitgeberin katholische Kirche will loyal sein

Der siebenseitige Entwurf für die „zentrale Rechtsquelle der katholischen Arbeitsverfassung in Deutschland“ wurde am 01.06. 2022 der Öffentlichkeit vorgestellt. Eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des Kölner Kardinals Rainer Maria Woelki hat diesen Entwurf für eine Reform der Grundordnung erarbeitet und stellt sie zur Diskussion. Für eine Laiin ist eine Reform nur schwer erkennbar, weiterhin ist der Austritt aus der katholischen Kirche ein Kündigungsgrund, am kirchlichen Arbeitsrecht wird festgehalten und Zitat aus der Grundordnung:

“ Interessengegensätze zwischen Dienstgebern und Mitarbeiterschaft bei der Festlegung kirchlicher Arbeitsvertragsbedingungen sollen durch Verhandlung und wechselseitiges Nachgeben gelöst werden. Streik und Aussperrung widersprechen diesem Grunderfordernis und scheiden daher aus. Kirchliche Dienstgeber schließen keine Tarifverträge mit tariffähigen Arbeitnehmerkoalitionen (Gewerkschaften) ab.“

In der Pressemitteilung von der Gewerkschaft ver.di kritisiert Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand, den Entwurf weil er an den „alten Zöpfen“ festhält. In der Pressemitteilung führt Frau Bühl an, dass die Kirchenspitze fundamentale Rechte der Beschäftigten offenbar noch immer nicht respektieren will. Des weiteren weißt sie darauf hin, dass die Arbeit von Erzieherinnen und Erziehern, von Kranken-, Alten- und Heilerziehungspflegern, Sozialarbeitern, Notfallsanitätern, Ärztinnen und Ärzten sowie all den anderen wichtigen Berufen bei der katholischen Kirche und der Caritas sich nicht von der Arbeit bei staatlichen Trägern oder weltlichen Wohlfahrtsverbänden unterscheidet . Die Sonderrechte, die der Staat den kirchlichen Arbeitgebern zubilligt, gehören abgeschafft.

Fazit

Wieder einmal verpasst eine der beiden großen Kirchen die Möglichkeit für eine tatsächliche zukunftweisende Reform verantwortlich zu sein. Wir erinnern uns, dass die katholischen kirchlichen Arbeitgeber schon die Verhinderer waren bei der wichtigen Chance zu einem flächendeckenden Tarifvertrag in der Altenhilfe zu kommen. Die Arbeitsrechtliche Kommission Diakonie Deutschland (ARK DD) hat sich zu dem Zeitpunkt schon einmal hinter der Entscheidung der Arbeitsrechtlichen Kommission Caritas (AK) versteckt. Hoffentlich ist die Diakonie diesmal mutiger und Arbeitnehmer:innen orientierter, wenn es um die Zukunft des Arbeitsrechts in der Diakonie geht.