Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat vergangene Woche ihre Forderungen und Ideen zur Fachkräftesicherung in einem umfangreichen Positionspapier veröffentlicht. Zu den in einer Pressmeldung veröffentlichten Kernforderungen des Verbands gehören: Abbau von Bürokratie, eine sichere Finanzierung der Personalkosten, die Einschränkung der Leiharbeit und die generelle Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
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Tarifforderungen – TVöD
Der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst TVöD läuft bis zum Jahresende und die nächste Tarifrunde beginnt am 24. Januar 2025 in Potsdam. Der öffentliche Dienst umfasst nicht nur den Kernbereich aus Kommunen, Ländern und Bund, sondern auch viele öffentliche Unternehmen, […]
WeiterlesenRund 39.000 Leiharbeitnehmer in Pflegeberufen
Im März 2024 waren rund 39.000 Leiharbeitnehmer in Pflegeberufen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das waren zehn Prozent weniger als ein Jahr zuvor, teilte der Bundestag am Mittwoch in Berlin mit. Die Angaben kommen von der Bundesagentur für Arbeit und entstammen der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Unionsfraktion.
Weiterlesen35 Jahre Medizinischer Dienst
Der Medizinische Dienst (MD) bzw. vormals der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) feiert sein 35jähriges Bestehen. Der Medizinische Dienst ist der sozialmedizinische und pflegefachliche Beratungs- und Begutachtungsdienst des Systems der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Bundesweit untergliedert in 15 Medizinische Dienste […]
WeiterlesenTrauer um ehemaliges Vorstandsmitglied Thomas Schwalm
Ein Nachruf Am 26.10.2024 verstarb viel zu früh unser langjähriger Kollege, Mitstreiter und Weggefährte Thomas Schwalm. Bis zu seiner Berentung war er jahrzehntelang das Gesicht der Oldenburger agmav und jahrelang Mitglied der agmav Niedersachsen. Er arbeitete im Diakonischen Werk Oldenburg, […]
WeiterlesenKGH: Verzicht auf Mitbestimmungsrechte nicht möglich
Der Mitarbeitervertretung stehen im Rahmen ihrer Aufgaben eine Vielzahl an Mitbestimmungsrechten zu. Die schiere Menge der Fälle kann, je nach Größe und Arbeitsweise des Gremiums, durchaus sehr herausfordernd sein. Nun hat der Kirchengerichtshof festgestellt: ein Verzicht auf Mitbestimmungsrechte ist nicht möglich.
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