Am 14. und 15. November fand in Kassel zum 21. Mal die Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht statt. Wie immer wurde die Veranstaltung von der Bundeskonferenz der Gesamtausschüsse und Arbeitsgemeinschaften (Buko), der Gewerkschaft ver.di und der Zeitschrift Arbeitsrecht und Kirche (AuK) ausgerichtet und durch den Verein dia e.V. organisiert. Die thematischen Schwerpunkte der mit 250 Teilnehmer:innen ausgebuchten Fachtagung lagen bei Chancen und Risiken der Digitalisierung und dem aktuellen Überarbeitungswahn der Kirchen bei ihren Gesetzen.
Montag: Zusammenhang von Arbeitszeit und Gesundheitsschutz
„Die Organisation der Arbeitszeit und die Gesundheit hängen unmittelbar zusammen“, stellte Johanna Nold von der Bundesanstalt für Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz (BAuA) in ihrem Impulsvortrag zu Beginn der Tagung klar. Unzuverlässige und überlange Arbeitszeiten würden sich in einer schlechteren Work-Life-Balance und geminderter Gesundheit der Arbeitnehmer:innen niederschlagen, ginge aus einer Befragung der BAuA aus 2021 hervor. Die Arbeitnehmer:innen der Sozialwirtschaft seien in diesem Punkt besonders belastet.
Prof. Wolfgang Däubler sprach zu Chancen und Risiken der Digitalisierung und stellte heraus, dass sich die Arbeitswelt durch die Digitalisierung zwangsläufig wandelt und insbesondere einfachere Tätigkeiten durchaus durch eine Künstliche Intelligenz (KI) übernommen werden könnten. Dies zeigt einen Bedarf an Qualifikation für die Personengruppe, die diese Tätigkeiten derzeit ausführt, um sie für die Zukunft im Arbeitsleben zu halten. Zudem stellte er klar, dass es nicht an finanziellen Mitteln für eine auskömmliche Refinanzierung der Sozialwirtschaft fehlt. In Zeiten, in denen Sondervermögen für die Bundeswehr in sehr kurzer Zeit in unvorstellbarer Höhe aus dem Boden gestampft werden, ginge es nicht um die Menge der finanziellen Mittel, sondern vielmehr um die Verteilung. Dieses Statement erhielt großen Applaus.
Dienstag: Die Kirche und ihre hektischen Gesetzesänderungen
„Ich kenne kein anderes Gesetz, das mit einer solchen Hektik und Häufigkeit geändert wird, wie das Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche“, sagte der Bremer Rechtsanwalt Bernhard Baumann-Czichon. Kirchliche Sonderregeln seien dort gerechtfertigt, wo dies die Religionsausübung erfordere. „Damit ist aber zugleich auch die Grenze der Abweichung von staatlichem Recht definiert“, so Baumann-Czichon.
Tobias Warjes, Mitglied der Buko-Sprechergruppe, referiert zum Thema MVG-EKD-Novellierung.
Aktuell unterzieht die Evangelische Kirche Deutschlands (EKD) ihr Mitarbeitervertretungsgesetz wieder einer Novellierung, die jedoch nach Meinung der Teilnehmer:innen nicht so umfassend ist, wie es eigentlich nötig wäre. Es fehle am echten Reformwillen der EKD. Zwar ist die Novellierung noch nicht durch die EKD-Synode beschlossen, jedoch sind die ersten bekannten Inhalte nicht ausreichend, um die Schlechterstellung der kirchlichen Interessenvertretungen zu beenden. Dazu bedürfte es immernoch einer Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechtes, wie Mario Gembus von ver.di in seinem Abschlussvortrag klar stellte. Ein Mittel, sich für diese Abschaffung einzusetzen, sei die Unterstützung der aktuell laufenden Petition zu diesem Thema.
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